Zielführend auf dem Rechtsweg.

Rechtsanwältin Tanja Goldenbogen

Wozu Umwege machen, wenn Ihr Recht so nahe liegt: Tanja Goldenbogen gehört zur Kanzleileitung von Erbel + Bernsen und ist unseren Kunden als versierte Steuerberaterin vertraut. In gleicher Weise schätzen sie auch ihre Expertise als Rechtsanwältin – mit eigener Anwaltskanzlei in unserem Haus.

Außer dem Steuerrecht sind ihre Spezialdisziplinen Vertragswesen und Erbschaftsfragen. So sind Sie ohne Umwege in viele Richtungen abgesichert und können dabei auf ein gleichbleibend hohes Qualitätslevel vertrauen.

Die Rechtsform für Ihr Unternehmen

Das Ziel Ihres Unternehmens steht, doch in welcher Rechtsform startet es? Wie wäre es als

  • Einzelunternehmen,
  • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR),
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG),
  • GmbH & Co. KG,
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder
  • Aktiengesellschaft (AG)?

Ob allein oder in bester Gesellschaft, ob Einstieg oder Umstieg – Tanja Goldenbogen hilft Ihnen, die für Sie optimale Wahl zu treffen. Sie

  • wägt mit Ihnen die steuerlichen Aspekte ab,
  • berät Sie zu den Unterschieden in Sachen Haftung,
  • klärt die fiskalischen sowie juristischen Hintergründe in der jeweils gewünschten Rechtsform
  • und setzt mit Ihnen die entsprechenden Gesellschaftsverträge auf.

Damit sind Sie von Anfang an auf der sicheren Seite – von der Vertretung über die Gewinnverteilung bis zur Haftung und Unternehmensfortführung.

Die Unternehmensnachfolge

Echter Erfolg ist generationsübergreifend. Nur, wie sorgen Sie dafür, dass es auch nach Ihnen so bleibt? Deshalb gilt für die Unternehmensnachfolge: vordenken. Und das lange, bevor Sie in den Ruhestand gehen wollen.

Fragen Sie sich vielleicht:

  • Sollte ich meine Firma per Testament, Schenkung oder Verkauf auf einmal übertragen oder lieber schrittweise mit Unternehmensanteilen?
  • Sollte ich Geschäftsführung und Inhaberschaft trennen?
  • Welche Rechtsform wähle ich?
  • Wer bewertet mein Unternehmen?
  • Und wie organisiere ich das alles?

Gemeinsam mit Tanja Goldenbogen stellen Sie die rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Weichen für eine reibungslose Unternehmensnachfolge – von der Konzeption bis zur Übergabe.

Das Testament für den letzten Willen

Gerade mal 5% der Deutschen besitzen ein gültiges Testament. Dabei gibt es so viel zu regeln. Mit Tanja Goldenbogen sorgen Sie für klare Verhältnisse in Sachen Testament und Erbvertrag – und zwar rechtlich und steuerlich.

Ein wirksames Testament kann in Deutschland nur handschriftlich oder durch notarielle Beurkundung erstellt werden. Ohne dies tritt nach Ihrem Tod die gesetzliche Erbfolge ein – etwas, das vielleicht nicht Ihren Vorstellungen entspricht.

In einem Testament können Sie:

  • Erbquoten für einzelne Personen festsetzen,
  • einen Testamentsvollstrecker bestimmen und dessen Aufgaben definieren,
  • Vor- und Nacherben einsetzen,
  • einzelne Erben oder Vermächtnisnehmer mit Auflagen beschweren,
  • einen Vormund für Ihre minderjährigen Kinder benennen – oder bestimmen, wer es nicht werden soll.

Die Patientenverfügung – erleichtert die Sicht auf die Zukunft

Nahezu alle Menschen fürchten sich davor, im Alter oder bei Krankheit nicht mehr selbstbestimmt leben und sterben zu können. Am größten ist die Furcht davor, dass der eigene Wille nicht berücksichtigt wird – und dass man Ärzten oder dem Pflegepersonal hilflos ausgeliefert ist. Minimieren Sie diese Befürchtungen: durch eine Patientenverfügung. In ihr können Sie verbindliche Anweisungen an Ärzte und Pflegepersonal für die medizinische Behandlung am Lebensende festlegen.

Die Patientenverfügung sollten Sie allerdings durch eine begleitende Vorsorgevollmacht ergänzen: Ermächtigen und verpflichten Sie eine Person Ihres Vertrauens, Ihren Willen gegenüber den behandelnden Ärzten zum Ausdruck zu bringen und ihm Geltung zu verschaffen.

Schließlich können Sie noch in einer Betreuungsvollmacht gegenüber dem Vormundschaftsgericht eine Vertrauensperson für den Fall benennen, dass das Gericht wegen eigener Entscheidung- und Handlungsunfähigkeit einen Betreuer einsetzen muss.

Hierfür sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen: Rechtsanwältin Tanja Goldenbogen verhilft Ihnen dabei zu Ihrem Recht.

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