„Was ist der Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?“

Brecht hatte Recht. Immer wieder missachten Banken die Rechte Ihrer Kunden. Drei Beispiele:

Sparbriefe mit jährlich steigendem Zinssatz …

… sind für die Banken bei den jetzigen Niedrigzinsen unrentabel geworden und werden deshalb reihenweise gekündigt. Egal, ob dies erlaubt ist oder nicht. Wie können Sie sich dagegen wehren? Unser Tipp: die staatlichen Verbraucherzentralen. Dort können Sie sich für kleines Geld von Experten beraten lassen und die Chancen, dass Sie dadurch viel Geld sparen, sind hoch.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Krediten

Wenn Sie Ihre vermietete Immobilie verkaufen und deswegen den Kredit dafür vorzeitig tilgen, hat die Bank das Recht, für die vorfällige Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bekommen. Wie hoch? Dafür gibt es von der Stiftung Warentest einen kostenlosen Rechner im Internet. Damit können Sie Ihre Bank konfrontieren und wenn dies nicht helfen sollte, überlegen, ob Sie die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt einschalten.

Schweigen als Zustimmung

Bisher haben Banken Gebührenerhöhungen den Kunden einfach mitgeteilt, und wenn diese nicht darauf reagiert haben, wurde das Schweigen als Zustimmung gewertet. „Nein,“ sagte dazu jetzt der Bundesgerichtshof: „so geht es nicht!“. Und was werden die Banken jetzt tun? Nichts. Es sei denn, Sie beschweren sich aktiv und fordern rückwirkend bis 2018 die zu viel gezahlten Gebühren zurück. Einen Musterbrief dazu finden Sie auf test.de.

Einen entspannten Sommer wünscht Ihnen

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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