Verdreifacht Berlin die Steuern? Die Zweitwohnungsteuer und was Sie dagegen tun können

Bisher ist es nur eine Ankündigung: Die neue Berliner Regierung wollte innerhalb der ersten 100 Tage die Zweitwohnungsteuer verdreifachen. Die 100 Tage sind vorbei, nichts ist passiert, aber selbst wenn die Erhöhung nicht kommen sollte, auch die bisherige Zweitwohnungsteuer in Höhe von „nur“ 5 % ist lästig und manchmal vermeidbar.

Sie sind in Berlin mit 2. Wohnsitz gemeldet und zahlen dafür 1.000 € monatliche Nettokaltmiete? Dann müssen Sie jährlich 600 € Steuern zahlen (5 % von 12 x 1.000 €) und in Zukunft vielleicht sogar 1.800 €.

Was nicht dagegen hilft:

  • Eigentumswohnung ohne Miete – dann wird eine fiktive Miete berechnet.
  • Unterlassung der gesetzlichen Meldepflicht – das ist strafbar und die Steuer müssen Sie trotzdem nachzahlen.
  • Zusätzlicher 1. Wohnsitz in Berlin – für den 2. Wohnsitz in Berlin müssen Sie trotzdem zahlen.
  • Tauschen der Wohnsitze, so dass Sie künftig den 1. Wohnsitz in Berlin haben und den 2. Wohnsitz zum Beispiel in Hamburg – Hamburg (und viele andere Städte) erhebt auch Zweitwohnungsteuer.

Und das hilft:

  • Wenn Sie die Zweitwohnung weniger als 12 Monate innehaben.
  • Wenn Sie nur aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung in Berlin haben und verheiratet oder verpartnert sind.
  • Früher gab es eine ausdrückliche Bestimmung, dass wenn Sie nur einen Teil der Wohnung nutzen (quasi gastweise zum Beispiel mietfrei bei Freunden oder im alten Kinderzimmer der Eltern), dass dann die Zweitwohnungssteuer entfiel. In der aktuellen Fassung des amtlichen Merkblattes ist dieser Hinweis nicht mehr enthalten, so dass zu befürchten ist, dass hier strenger vorgegangen wird.

Das Wichtigste aber ist: Vorher das Problem kennen und überlegen, ob man überhaupt einen 2. Wohnsitz braucht und ggf. die Steuer einkalkulieren.

Dabei unterstützen wir Sie gern.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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