Transparenzregister - Meldepflicht über Unternehmensbeteiligungen

Das neue Transparenzregister wurde im letzten Jahr als Teil des Geldwäschegesetzes eingeführt und dient vor allem der Einsichtnahme durch Behörden.

Seit 01.10.2017 müssen Geschäftsführer von GmbHs, GmbH & Co KGs sowie von OHGs und Partnerschaftsgesellschaften alle beteiligten natürlichen Personen als „wirtschaftlich Berechtigte“ an das Transparenzregister melden, sofern sie über mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte verfügen. Dies gilt auch, wenn eine Beteiligung über ein Treuhandverhältnis vorliegt. Ist eine andere Gesellschaft zu mehr als 25 % beteiligt, so kann deren Gesellschafter wirtschaftlich Berechtigter sein, falls er diese Gesellschaft beherrscht.

Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld.

Dem Transparenzregister sind grundsätzlich alle wirtschaftlich Berechtigten mit vollständigem Namen, Geburtsdatum, Wohnort sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses zu melden. Näheres zur Meldung finden Sie unter www.transparenzregister.de.

Die Meldepflicht besteht nicht, wenn die betroffenen Gesellschafter bereits aus einem anderen elektronisch abrufbaren und öffentlich zugänglichen Register zu ersehen sind, z. B. aus der Gesellschafterliste des Handelsregisters oder Partnerschaftsregisters.

Da eine Gesellschafterliste in das Handelsregister erst bei Veränderungen nach dem 01.01.2008 verpflichtend aufgenommen wurde, empfehlen wir zu prüfen, ob wirtschaftlich Berechtigte vorliegen und ob sie bereits in der Gesellschafterliste des Handels- oder Partnerschaftsregisters aufgeführt sind. Ist eine Gesellschafterliste bereits beim Handelsregister vorhanden, finden Sie diese unter www.handelsregister.de. Suchen Sie dort die betreffende Gesellschaft unter der Dokumentenansicht und prüfen Sie bitte in der „Liste der Gesellschafter“, ob sich seitdem Ihr Gesellschafterbestand verändert hat. Bitte beachten Sie, dass Änderungen im Handelsregister nur durch einen Notar ausgeführt werden können.

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und prüfen Ihren konkreten Fall.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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