Transparenzregister erweitert Meldepflicht
Mit Gültigkeit ab 1.8.2021 ist das Transparenzregister erheblich erweitert worden und damit einhergehend die Verpflichtung, sich dort einzutragen.
Mit Gültigkeit ab 1.8.2021 ist das Transparenzregister erheblich erweitert worden und damit einhergehend die Verpflichtung, sich dort einzutragen.