Steuerspareffekt – wenn Sie Ihre private Krankenversicherung früher zahlen
Eine gut verdienende ledige Angestellte zahlt 250 € monatlich an ihre private Krankenversicherung. Im November aber kündigt sie ihren Dauerauftrag und zahlt im Voraus den Jahresbeitrag von 3.000 € für das gesamte Jahr 202o. Also muss sie im Jahr 2020 keine Krankenversicherung mehr zahlen. Dadurch wird ein sonst schlafender steuerlicher Freibetrag von 1.900 € quasi wachgeküsst und beschert ihr im nächsten Steuerbescheid zusätzlich um die 960 €.
Oder anders gesagt: Sie hat die 3.000 € im Schnitt 8 Monate früher gezahlt (den Januar-Beitrag 2 Monate früher, den Dezember-Beitrag 14 Monate früher) und bekommt für diese 8 Monate auf ihre 3.000 € die 960 € Steuererstattung, also 32 % Jahresrendite bzw. pro Monat 4 % und zwar sicher, legal, steuerfrei.
Interesse geweckt?
Das sind die Bedingungen:
- Sie müssen privat versichert sein, bei Ehegatten müssen es beide sein.
- Sie haben die Liquidität für die Vorauszahlung.
- Sie haben neben Ihrer Krankenversicherung noch genügend weitere Versicherungen, um den Freibetrag auch ausnutzen zu können (zusätzliche Krankenversicherung, Lebensversicherung, bestimmte Rentenversicherungen, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung).
- Sie zahlen genug Steuern, so dass eine ergiebige Steuererstattung möglich wird.
- Sie besprechen die Vorauszahlung vorher mit Ihrer Versicherung.
- Es ist genügend Zeit bis zum Jahresende (Zahlung vor dem 22.12. leisten!).
Fragen Sie doch einfach uns. Wir prüfen, ob es sich für Sie lohnt und ob die Rendite eher bei 0 % oder sogar über 32 % liegt.
Ihr Team von Erbel + Bernsen
Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.