Steuerliches und Tipps für das neue Jahr

Verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärung 2018

Für das fast vergangene Jahr 2018 gilt erstmals die neue Frist für die Abgabe der Steuererklärung, die sich um zwei Monate verlängert. Wird Ihre Steuererklärung 2018 vom Steuerberater erstellt, muss diese bis 29.2.2020 beim Finanzamt eingegangen sein. Ab 1.3.2020 werden hier erstmals automatisch Verspätungszuschläge in Höhe von 0,25 % der nachzuzahlenden Steuer, mindestens aber in Höhe von 25 € erhoben – pro Monat! Anträge auf Fristverlängerung werden dann nicht mehr bewilligt.

Mäßig aber regelmäßig – Kindergeld und Freibeträge werden erhöht

Nicht übermäßig hoch aber wegen der regelmäßigen Erhöhung doch erwähnenswert: Ab 1.7.2019 gibt es 10 € mehr Kindergeld pro Kind im Monat. Außerdem steigt in 2019 der Kinderfreibetrag um knapp 200 € auf insgesamt 7.620 € pro Jahr und der Grundfreibetrag, also der Betrag, der bei jedem Bürger steuerfrei bleibt, von 9.000 € auf 9.168 €.

E-Autos und Fahrräder sollen attraktiver werden

Die private Nutzung von Firmenfahrrädern und Firmen-E-Bikes, die keine Kraftfahrzeuge sind, ist ab 1.1.2019 steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Überlassung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Bei der Überlassung von E-Autos und E-Bikes, die als Kraftfahrzeuge gelten, wird bei Anschaffung ab 2019 nur noch 1 % des halben Bruttolistenpreises für die Privatnutzung angesetzt. Beide Regelungen gelten zunächst befristet bis Ende 2021.

Jobticket wird steuerfrei

Das sogenannte Jobticket, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zur Verfügung stellt, ist ab 2019 (wieder) steuer- und sozialversicherungsfrei. Dies gilt auch für entsprechende Zuschüsse des Arbeitgebers. Allerdings werden die steuerfreien Leistungen des Arbeitgebers auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Krankenversicherungsbeiträge wieder paritätisch finanziert

Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6 %. Hinzu gerechnet wird immer noch ein Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse entsprechend ihres Finanzbedarfs von den Versicherten erhebt. Zu einer Änderung kommt es bei der Finanzierung dieses Zusatzbeitrags, der ab 1.1.2019 wieder paritätisch erfolgt, also hälftig von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern bzw. den Rentenversicherungsträgern und den Rentnern finanziert wird. Damit ergeben sich für die Beschäftigten und Rentner deutliche finanzielle Entlastungen.

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2019 von derzeit 8,84 € auf 9,19 €. In einer zweiten Stufe folgt im Jahr 2020 eine Erhöhung auf 9,35 €.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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