Steuerliches und Tipps für das neue Jahr

Verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärung

Erstmals gilt die neue Frist für die Abgabe der Steuererklärung, die sich um zwei Monate verlängert. Wird Ihre Steuererklärung 2018 vom Steuerberater erstellt, muss diese bis 29.2.2020 beim Finanzamt eingehen. Ab 1.3.2020 werden automatisch Verspätungszuschläge in Höhe von 0,25 % der nachzuzahlenden Steuer, mindestens aber in Höhe von 25 € erhoben - pro Monat! Anträge auf Fristverlängerung werden nicht mehr bewilligt. Und, wie immer gibt es dazu einige Ausnahmen:

  • Falls Sie Ihre Steuererklärung 2018 selber erstellen wollen, musste diese bis zum 31.7.2019 beim Finanzamt sein.
  • Auch bei Erstellung durch den Steuerberater kann die Abgabefrist vor dem 29.2.2020 enden. Dazu braucht das Finanzamt einen Grund und muss spätestens vier Monate vor Fristende eine Benachrichtigung verschicken. Meistens erhalten wir zum 4.6. für einige Mandanten die Aufforderung, die Steuererklärung bis zum 4.10. einzureichen.
  • Kommt bei der Steuererklärung eine Erstattung heraus, hat das Finanzamt beim Verspätungszuschlag einen Ermessenspielraum; es kann (!) also auch weniger festsetzen.

Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer: Grenze wird erhöht

Unternehmer, die im Vorjahr nicht mehr als 17.500 € Einnahmen hatten, können auf die Umsatzsteuer verzichten. Der Bundesrat hat nun zugestimmt, dass diese Grenze ab 1.1.2020 auf 22.000 € erhöht wird.

Kassen und Bareinnahmen

Durch die Kassensicherungsverordnung 2020 werden die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung weiter verschärft. Unter anderem gilt ab 2020 eine Belegausgabepflicht sowie die sogenannte Kassenmeldepflicht - Mandanten mit Bareinnahmen haben wir hierzu bereits ausführlich informiert.

Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt ab 1.1.2020 auf 9,35 € pro Stunde. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Minijobber nur noch maximal 48 Stunden pro Monat arbeiten kann. Ein Vollzeit-Arbeitnehmer (40 Stunden/Woche) verdient damit mindestens 1.620,66 € pro Monat.

Der Azubi-Mindestlohn kommt

Ab 1.1.2020 gibt es auch einen Mindestlohn für Auszubildende. Dieser beträgt 515 € pro Monat im ersten Ausbildungsjahr und soll in den Folgejahren noch steigen. Anders als beim allgemeinen Mindestlohn kann es hier jedoch Ausnahmen durch Tarifverträge geben.

Minijobber brauchen schriftlichen Arbeitsvertrag mit Arbeitszeitregelung

Bereits seit 1.1.2019 legt das Teilzeit-und Befristungsgesetz eine fiktive Wochenarbeitszeit von 20 Stunden fest, wenn nicht in einem Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart ist. Probleme kann es hier vor allem bei Minijobbern im Zusammenhang mit dem Mindestlohn geben, denn bei 20 Wochenstunden zu 9,35 € ergibt sich ein wesentlich höheres Gehalt als 450 €.

Bitte achten Sie daher vor allem bei Minijobbern darauf, die Wochen- oder Monatsarbeitszeit (und alle anderen wichtigen Details) schriftlich zu fixieren.

Wieviel Umsatzsteuer steckt eigentlich im Weihnachtsbaum?

Das ist doch ganz einfach: Kunststoffbäume werden mit 19 % USt besteuert, im „normalen“ Handel verkaufte echte Bäume mit 7 % - dies gilt ebenso für Bäume, die durch den Bauern selbst verkauft werden, wenn der Bauer auf die Durchschnittssatzbesteuerung verzichtet hat. Wenn nicht, kommt es darauf an, ob der Baum wild im Wald gewachsen ist, dann enthält der Preis 5,5 % USt. Ist er in einer Baumschule gewachsen, enthält der Preis hingegen 10,7 % Umsatzsteuer. Alles klar? Na dann: Frohes Fest!

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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