Steuerliche Tipps zu Kindern

Die „Dienstanweisung Kindergeld “ umfasst 175 eng bedruckte Seiten – die brauchen Sie nicht zu lesen. Aber oft lohnt es sich, uns zu fragen. Beispiele:

AKTUELL: Sechsmonatsfrist. Kindergeld gibt es jetzt nur noch maximal sechs Monate rückwirkend. Wer sich daran hält, wird „bestraft“. Wer trotzdem weiter zurückliegend beantragt, bekommt von der Familienkasse zwar auch nur die letzten 6 Monate ausgezahlt, aber für die Monate davor eine Kompensation vom Finanzamt, die günstigstenfalls genauso hoch ist. Also wenn Sie schon die Frist versäumt haben, unbedingt so weit wie möglich Kindergeld rückwirkend beantragen.

Alleinerziehend mit zwei oder mehr Kindern. Hier ist die Lohnsteuer grundsätzlich zu hoch, denn den Freibetrag für das zweite Kind gibt es nur, wenn eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird. Und: Bei Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern, die sich die Erziehungsarbeit mit dem anderen Elternteil teilen, ist es oft (aber nicht immer) steuerlich günstiger, mindestens ein Kind mit überwiegendem Wohnsitz bei jedem Elternteil zu haben.

Eigene Wohnung. Ihre studierende Tochter zieht aus? Sie bekommen einen weiteren Freibetrag vom Finanzamt (wenn Sie die Wohnung durch polizeiliche Meldung oder Mietzahlungen nachweisen können). Bei Alleinerziehenden gibt es in dem Fall einen besonderen „Trick“: Wenn die Tochter in der eigenen Wohnung UND bei den Eltern gemeldet ist, dann gibt es zwei Freibeträge gleichzeitig. Aber aufgepasst: Es könnte sein, dass durch die zweite Meldung Zweitwohnungssteuer entsteht, die sich aber vermeiden lässt.

Zweitausbildung. Ihr Kind hat eine Ausbildung abgeschlossen (z.B. den Bachelor) und macht jetzt ein Aufbaustudium. Sofern Ihr Kind nebenher mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist, fällt das Kindergeld komplett weg. Aber es gibt Ausnahmen.

Unterhalt. Wenn Sie für Ihr Kind kein Kindergeld mehr bekommen, weil es über 25 Jahre alt ist und Ihr Kind verdient nichts oder nur wenig, dann können Sie Unterhalt absetzen. Dabei kann sogar mehr Steuerersparnis herauskommen als beim Kinderfreibetrag. Bitte sprechen Sie vorher mit uns, ob es sich lohnen könnte, auf entsprechende Kontoauszüge zu achten.

Worauf warten Sie noch?

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zur Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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