Steuerklassenwechsel – so bekommen Sie höheres Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld

Wussten Sie schon, dass Ihre Steuerklasse nicht nur die Höhe des Lohnsteuerabzugs bestimmt, sondern auch die Höhe von möglichen Lohnersatzleistungen? Zum Beispiel kann ein Ehepartner, der bei einem Brutto von 3.000 € auf Steuerklasse 5 arbeitet, über 200 € mehr pro Monat beziehen.

Und das sind die Bedingungen:

  • Natürlich geht das nur, wenn Sie die Steuerklasse wechseln können – also vor allem bei Ehepaaren, die noch nicht die „günstigsten“ Steuerklassen gewählt haben.
  • Gegebenenfalls zahlen Sie als Paar dadurch höhere Steuern, die Sie aber mit der Steuererklärung zurückbekommen. (Das Kurzarbeitergeld können Sie hingegen behalten).
  • Sie müssen die Steuerklassen rechtzeitig wechseln – also bei Kurzarbeitergeld jederzeit, Krankengeld 1 bis 2 Monate vor der Krankheit, Arbeitslosengeld vor dem 1. Januar vor der Arbeitslosigkeit und Elterngeld 10 Monate vor der Geburt (bei Beamtinnen und Vätern reichen 7 Monate vor der Geburt).
  • Den Wechsel beantragen Sie bei Ihrem Finanzamt mit dem Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“.

Dies sind Erfahrungswerte von Finanztest (Ausgabe Februar 2022). Es ist also nicht sicher, ob nicht einzelne Ämter in einzelnen Fällen anders reagieren. Aber prüfen und probieren kann sich lohnen.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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