Steuergeschenke vom Weihnachtsmann? Reisekosten ab 1.1.2014

Zugegeben, es betrifft nicht alle und für manche wird es sogar schlechter, aber schauen Sie, ob nicht vielleicht ein Geschenk für Sie darunter ist:

Geschenk Nr. 1: Der Arbeitgeber darf bestimmen

Sie arbeiten in mehreren Filialen? Montags im Hauptsitz Ihrer Firma, bei Ihnen um die Ecke, dienstags bis freitags in den Filialen die 30 km entfernt sind?

Herzlichen Glückwunsch: Denn bisher konnten Sie die 30 km nur mit 0,30 € absetzen, ab Jahresanfang doppelt(!) soviel, sofern der Arbeitgeber Ihnen bestätigt, dass in dem montags aufgesuchten Firmensitz Ihre erste Tätigkeitsstätte ist. Bei mehreren Arbeitsstätten können Sie gegebenenfalls durch eine einzige Unterschrift Ihres Arbeitgebers viel Geld sparen!

Geschenk Nr. 2 und 3: höhere Verpflegungspauschalen

Sie sind öfter beruflich unterwegs und das länger als 8 Stunden? Früher gab es dafür eine Verpflegungspauschale von 6,00 €, ab diesem Jahr sind es 12,00 €.

Sie sind für mehrere Tage z. B. auf einen Kongress gefahren, am ersten Tag abends um 19.00 Uhr in den Flieger gestiegen und vier Tage später erschöpft, aber voller neuer Erkenntnisse um 30 Minuten nach Mitternacht nach Hause gekommen? Für den An-und Abreisetag gab es keine Verpflegungspauschale, da diese unter 8 Stunden lagen. Ab 1.1.2014 gilt nun eine Verpflegungspauschale von 12,00 €.

Geschenk Nr. 4: Größere Wohnung möglich bei einem doppelten Haushalt

Sie wohnen in Berlin, arbeiten in Frankfurt und haben sich deswegen dort eine Wohnung gemietet? Bisher durfte diese maximal 60 Quadratmeter groß sein. Diese Beschränkung wird abgeschafft. (Aber: Wohnungskosten sind jetzt nur noch bis maximal 1.000,00 € pro Monat absetzbar.)

Und damit wären wir auch schon bei den Einschränkungen, von denen wir wenigstens eine nicht unerwähnt lassen möchten:

Einschränkung Nr. 1: kostenfreie Gemeinschaftsverpflegung

Früher galt: Wenn Sie auf einen Kongress gefahren sind und dort verpflegt wurden, konnten Sie zusätzlich die Verpflegungspauschalen geltend machen. Ab 1.1.2014 ist das leider nicht mehr möglich.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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