Steuerfahndung geht gegen Airbnb-Vermieter vor

Die Jagd ist eröffnet – 10.000 Datensätze erhielten die Berliner Finanzbehörden jüngst von ihren Kollegen aus Hamburg. Inhalt: Berliner Vermieter, die über die Vermittlungsplattform Airbnb Wohnungen anbieten.

Betroffene, die diese Einnahmen bislang nicht steuerlich erklärt haben, müssen mit einem Steuerstrafverfahren rechnen. Der einzige sichere Ausweg ist eine entsprechende Selbstanzeige:

  • rechtzeitig (bevor das Finanzamt ermittelt),
  • vollständig (unter Angabe aller verschwiegenen Einnahmen) und
  • fristgerecht bezahlt.

Dass man Mieteinnahmen bei der Einkommensteuer angeben muss, ist in der Regel allen bekannt. Dass man unter Umständen noch Umsatzsteuer und Gewerbesteuer für Ferienwohnungen zahlen muss, ist zwar weniger bekannt, aber auch selten. Zusätzlich gibt es seit 1.1.2014 die Übernachtungssteuer (ÜnSt) für Touristen in Berlin mit 5 % pro Übernachtung. Diese gilt ausdrücklich auch für Ferienwohnungen, wenn sie nicht länger als 6 Monate pro Feriengast vermietet werden.

Sofern es Sie betrifft: Greifen Sie die Datei oder Ordner mit ihren Airbnb-Einnahmen und kommen Sie zu uns – jetzt.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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