So hilft das Finanzamt beim Hauskauf

Wenn Sie ein Haus kaufen, um es zu vermieten, können Sie steuerlich viel absetzen. Wenn Sie aber ein Haus kaufen, um selber darin zu wohnen, gibt es nichts.

Von diesem „nichts“ gibt es erfreuliche Ausnahmen:

  • Das Baukindergeld, wie es in diesen Tagen gerade beschlossen wird.
  • Umzugskosten: Sie können die Lohn- und Fahrzeugkosten, die Ihnen die Umzugsfirma in Rechnung stellt, steuerlich absetzen. Wichtige Voraussetzung ist, dass Sie die Rechnung nicht in bar zahlen, sondern überweisen.
  • Umbaukosten: Sie machen ein paar Umbauten in der neugekauften Wohnung? Von den Lohnkosten dafür bekommen Sie 20 % steuerlich erstattet, wenn Sie den Rechnungsbetrag überweisen. Maximal bekommen Sie pro Jahr 20 % von bis zu 6.000 €, also 1.200 € zurück.
  • Neubau: Kosten für einen Neubau sind nicht absetzbar. ABER: Wenn der Neubau fertig ist und noch nachträgliche Arbeiten anfallen, dann sind diese genauso wie Umbaukosten steuerlich absetzbar. Was bitte schön heißt „fertig“? Dazu gibt es umfangreiche Rechtsprechung, deren Beachtung bares Geld wert sein kann.

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Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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