Seniorenresidenz auf Mallorca – überprüfen Sie Ihr Testament

Wollen Sie sich im Alter im sonnigen Spanien niederlassen oder haben dies bereits getan? Dann sind Sie von einer massiven Änderung des Erbrechts betroffen, der Sie rechtzeitig begegnen sollten.

Ein Fallbeispiel:

Sie haben sich eine Wohnung auf Mallorca gekauft und leben jetzt dort die meiste Zeit. In aller Gewissenhaftigkeit und mit fachanwaltlichem Rat haben Sie ein Testament verfasst, das die Verteilung Ihres Vermögens regelt. Kein Problem bisher: Stirbt ein deutscher Staatsbürger, gilt das deutsche Erbrecht und zwar in der Regel auch im Ausland.

Aber nur bis zum 16. August 2015. Dann nämlich wird zwar nicht alles, aber doch vieles anders werden. Ab dem 17. August 2015 heißt es:

Wer in Spanien lebt, für den gilt spanisches Erbrecht.

Kennen Sie das spanische Erbrecht? Nein? Dann möchten Sie es aber jetzt vielleicht kennenlernen? Wussten Sie, dass ein handschriftliches Testament ohne Notar in Spanien keine Gültigkeit hat? Oder, dass das in Deutschland sehr beliebte „Berliner Testament", also ein gemeinsames Testament von Ehegatten, in Spanien nicht akzeptiert wird? Und wie ist es mit dem Pflichtteilsrecht?

Die grundlegende Änderung im Erbrecht gilt europaweit. Zudem enthält die entsprechende EU-Verordnung noch eine weitere wichtige Regel: Sie selbst können nämlich in Ihrem Testament bestimmen, welches Länderrecht für das Erbe gelten soll. Wünschen Sie also, dass das deutsche Recht weiterhin gilt, müssen Sie dies in Ihr Testament aufnehmen.

Es ist noch fast ein Jahr Zeit – eventuell nötige Änderungen können also noch in Ruhe bedacht werden.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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