Scheidungskosten – doch wieder steuerlich absetzbar?
Manchmal geht es beim Steuerrecht zu wie bei einem Kaffeekränzchen: Stichwort „Scheidung". Bislang ging der Gesetzgeber davon aus, dass eine Scheidung „zwangsläufig" und somit als außergewöhnliche Belastung absetzbar sei.
Der Gesetzgeber selbst stellte dies jedoch in Frage, da er der Meinung war, dass die Existenzgrundlage durch Scheidung nicht gefährdet und somit nicht „zwangsläufig" ist.
An dieser Stelle meldet sich das Finanzgericht Düsseldorf zu Wort: Scheidung sei sehr wohl so desaströs und so schlimm, dass dies die Existenzgrundlage berühre, das habe im übrigen sogar der Bundesfinanzhof so gesehen und in einem Urteil beschrieben: Also sind Scheidungskosten jetzt wieder absetzbar!
Was wohl das nächste Kaffeekränzchen bringt?
Übrigens: Auch bei uns im Hause gibt es einen vorzüglichen Tee oder Kaffee, so dass Sie bei einer guten Tasse mit uns über Ehegattenunterhalt, Übernahme der Prozesskosten, Zusammenveranlagung ohne Unterschrift und über das geschenkte Haus auf Raten sprechen können. Und darüber hinaus, warum Sie im Jahr der Scheidung zum Zahnarzt gehen sollten. Alles natürlich rein steuerlich.
Ihr Team von Erbel + Bernsen
Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.