Sag mir, woran Du glaubst
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Banken künftig nicht nur wissen, wie Sie Ihr Geld verdienen und wofür Sie es ausgeben, sondern auch, ob und welcher Religionsgemeinschaft Sie angehören.
Bisher wurde die Kirchensteuer von der Bank nur einbehalten und abgeführt, wenn Sie dies der Bank ausdrücklich gestattet hatten. Vom 1. Januar des kommenden Jahres an wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge von den Kreditinstituten automatisch mit der Abgeltungsteuer abgeführt. Darüber informiert Sie Ihre Bank wahrscheinlich derzeit mit Vermerken auf Kontoauszügen oder über den Postweg.
Sie können gerne der Bank mitteilen, welcher Religion Sie angehören oder dass Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören. Sie müssen aber eigentlich gar nichts tun, da die Bank - vermutlich ab September - diese Daten beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen wird.
Die Wächter des Datenschutzes haben natürlich vorgesorgt: Wollen Sie nicht noch gläserner werden, können Sie auch Widerspruch gegen die Weitergabe der Religionsdaten einlegen. Hierfür muss bis spätestens 30.06.2014 ein Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden. Liegt dieser vor, bleibt es für die Bank beim bisherigen Abzug der Abgeltungssteuer ohne Kirchensteuer. Im Gegenzug müssen Sie dann natürlich – sofern Sie kirchensteuerpflichtig sind – diese Kapitalerträge trotz Abgeltungssteuer in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, damit die Kirchensteuer korrekt ermittelt werden kann.
Damit das auch klappt, hat der Gesetzgeber sich etwas einfallen lassen: Liegt ein Sperrvermerk vor, so muss die Bank dieses Konto dem Finanzamt mitteilen. Heimlich, still und leise wird die Finanzverwaltung auf diese Weise von vielen Konten erfahren, die bisher nicht bekannt waren – und bei den zukünftigen Steuererklärungen genau darauf achten, ob die Erträge dieser Konten versteuert wurden.
Etwas gläserner werden Sie also in jedem Fall. Entweder gegenüber der Bank oder gegenüber dem Finanzamt.
Ihr Team von Erbel + Bernsen
Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.