“My home is my party” – mit freundlicher Unterstützung vom Finanzamt

Feiern Sie zu Hause! Das ist vielleicht nicht nur netter und billiger, Sie bekommen auch noch Unterstützung vom Finanzamt. Wie das?

Schwarzarbeiterbekämpfung – ist das Schlüsselwort. Wenn Sie auf Schwarzarbeit zu Hause verzichten und ganz offiziell Dienstleister engagieren (und überweisen, also NICHT bar bezahlen), dann bekommen Sie immerhin 20 % der bezahlten Löhne vom Finanzamt zurück. Für den Koch, der auf Ihrem Grundstück kocht oder grillt, für die Küchenhilfen, Servierkräfte, Abwäscher, Müllaufräumer und Reinigungskräfte. Gerne auch in größerem Umfang: Bis zu 20.000 € können Sie für Dienstleistungen (ohne Handwerkerdienstleistungen) pro Jahr steuerlich geltend machen und bekommen dann bis zu 4.000 € dafür von der Steuer zurück. Aber: Der Koch muss wirklich persönlich in Ihrem Garten oder in Ihrer Küche arbeiten. Wenn er außerhalb kocht und dann nur die fertigen Speisen anliefert, gibt es nichts.

Diese feine Unterscheidung gilt für Zweibeiner wie für Vierbeiner. Sie lassen in den Ferien Ihre Katze oder Ihren Hund professionell betreuen? Auch hier gilt das Gartenzaunprinzip: So lange der Betreuer mit Ihrem Hund in Ihrem Garten spazieren geht – absetzbar! Sobald er mit dem Hund den Garten verlässt – nicht mehr absetzbar.

Das Gleiche gilt auch für Handwerkertätigkeiten – seit Neuestem sogar bei Neubauten, sofern die Bauabnahme schon passiert ist. Dann gilt der Neubau nicht mehr als neu und Sie können unter den gleichen Bedingungen bis zu 6.000 € pro Jahr absetzen und somit bis zu 1.200 € erstattet bekommen.

Also: erst bauen, dann feiern, dann Katzensitter für die Urlaubszeit beauftragen. Aber immer mit Rechnung und Überweisung!

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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