Kredit zu teuer? So sparen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung

Bankkredite sind dank der niedrigen Zinsen momentan sehr günstig. Wer jetzt einen Immobilienkredit mit einer Laufzeit von 10 Jahren aufnimmt, zahlt etwa 2,5 % Zinsen – vor 5 Jahren waren es hingegen noch rund 4,6 %. Wer also einen „alten" Kredit hat, zahlt daher wesentlich mehr als jemand, der aktuell ein Immobiliendarlehen aufnimmt.

Natürlich kann man in aller Regel seinen Kredit „kündigen" und zu einem günstigeren wechseln – dies wird jedoch oft durch eine deftige Vorfälligkeitsentschädigung wirtschaftlich relativ unattraktiv.

Die Vorfälligkeitsentschädigung soll den Zinsausfall der Bank wegen der vorzeitigen Vertragsauflösung kompensieren. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland bei der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen übrigens ganz vorne.

Was kann man nun tun? Wenn alles in Ordnung ist – nichts.

Aber: Es lohnt sich zu prüfen, ob ein Ausstieg aus dem Vertrag per Widerruf möglich ist. Dies kann gelingen, wenn man mit einem rechtlichen Formmangel argumentiert, beispielsweise, weil die Bank nicht wirksam über die Widerrufsmöglichkeit des Vertrages belehrt hat oder diese missverständlich formuliert ist, nicht in genügender Weise im Vertragswerk hervorgehoben ist usw. Oft können Bankkunden auch noch Jahre nach Vertragsabschluss ihren Kredit vorzeitig auflösen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. In der Branche ist immer wieder zu hören, dass mehr als die Hälfte aller Darlehensverträge diesbezüglich falsch sind.

Unser Tipp:

Die Verbraucherzentrale Hamburg bietet eine entsprechende Vertragsüberprüfung für kleines Geld an. Näheres zum Thema „Widerrufsbelehrungen" finden Sie unter http://www.vzhh.de/baufinanzierung/311059/immobilienkredit-jetzt-widerruf-pruefen.aspx

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Zurück