Kleinste Trostpflästerchen – was Sie von den gestiegenen Energiekosten in der Steuererklärung absetzen können

Energiekosten steigen empfindlich und was kann man davon in der Steuer absetzen? Ehrliche Antwort aus der Praxis: Nichts oder fast nichts – mit Ausnahmen.

Der Arbeitnehmer, der zur Arbeit fährt

Die größte Enttäuschung aus dem Entlastungspaket ist die Pendlerpauschale: Diese wurde zwar erhöht, aber erst ab dem 21. Kilometer. Wer also weniger als 21 Kilometer zur Arbeit fährt, hat davon nichts. Bei über 20 Kilometer ist die Steuerersparnis dann auch nur ein Bruchteil der gestiegenen Kosten.

Der Geringverdiener, der zur Arbeit fährt

Groß angekündigt wurde, dass es für Geringverdiener, die keine Steuern zahlen, eine besondere Entlastung geben soll, nämlich die Mobilitätsprämie, theoretisch. Praktisch ist der Aufwand für die Beantragung der Prämie (meist) höher als die Prämie selber, denn um die Mobilitätsprämie zu bekommen, muss man zusätzlich eine komplette Steuererklärung abgeben.

Der Arbeitnehmer mit doppeltem Haushalt

Gibt es denn gar nichts Positives zu sagen? In einem Fall wirkt sich die Erhöhung der Pendlerpauschale tatsächlich aus, nämlich beim Arbeitnehmer mit doppeltem Haushalt. Die Fahrt zum Wochenende nach Hause wird weitaus mehr als 20 Kilometer betragen, so dass sich die Erhöhung der Pauschale ab dem 21. Kilometer richtig spürbar auswirken kann. Unlogischerweise sogar dann, wenn man mit der Bahn fährt.

Die Selbständigen mit betrieblichem Pkw und die Firmenwagenutzer

Bleiben wir weiter positiv. Eine Berufsgruppe gibt es, die die gestiegenen Benzinkosten voll von der Steuer absetzen kann. Das sind die Selbständigen mit betrieblichem Pkw. Sie können nach wie vor alle Kosten (auch für die Privatfahrten) steuerlich geltend machen. Dies gilt auch für Arbeitnehmer mit Firmenwagen, sofern der Arbeitgeber die kompletten Benzinkosten trägt.

Heizkosten

Kommen wir zu den Heizkosten. Hier gibt es ein großes Steuerprogramm für das Energiesparen durch Umbauten – in der Praxis jedoch mit drei großen Einschränkungen:

  • Wenn die Maßnahme von der KfW gefördert wird, gibt es keine Steuerersparnis.
  • Sie benötigen vom Handwerker eine „Fachunternehmererklärung“, die bestätigt, dass Ihre Baumaßnahme exakt den steuerlichen Bestimmungen entspricht.
  • Sie können maximal 20 % von maximal 200.000 € absetzen. Das ergibt eine maximale Steuererstattung von 9 %.

Diese 3 Bedingungen führen oft dazu, dass auch diese steuerliche Förderung sich kaum lohnt.

Wenn Sie Fragen zu den steuerlichen Trostpflästerchen haben, wenden Sie sich gern an uns.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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