Kleinbetragsrechnungen und weitere Tipps zu Ihren Rechnungen

Kleinbetragsrechnungen

Etwas überraschend wurde die sogenannte Kleinbetragsrechnung nun doch rückwirkend zum 1.1.2017 auf maximal 250 € angehoben. Rechnungen bis zu dieser Höhe (brutto) berechtigen zum Vorsteuerabzug, auch wenn sie nicht alle Pflichtangaben einer Rechnung enthalten. Es genügen Name und Adresse des Leistenden, das Datum, Menge und Art der Lieferung bzw. Leistung sowie das Bruttoentgelt und die Angabe des Steuersatzes. Kurz gesagt: Der übliche Kassenbon reicht dann bis zu 250 € inklusive Umsatzsteuer aus.

Für höhere Rechnungen gelten nach wie vor die strengeren Anforderungen des § 14 UStG. Aktuelle Informationen zu den Themen Rechnungsangaben, Bewirtungskosten und Absetzbarkeit von Geschenken und Aufmerksamkeiten finden Sie als Download auf unserer Website: So machen Sie Ihre Belege wasserdicht.

Rechnungen bei Online-Einkäufen

Wenn Sie – auch nur gelegentlich – für Ihr Unternehmen etwas bei eBay, Amazon und Co. kaufen oder verkaufen: Legen Sie einen eigenen Firmen-Account an. Die meisten Online-Lieferanten erstellen nur für die als Firmenkunden gekennzeichneten Kunden umsatzsteuerlich ordnungsgemäße Rechnungen.

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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