Ihr privates Darlehen ist weg: Ist das steuerlich absetzbar?

Stellen Sie sich vor, bei Ihnen in der Straße gäbe es einen netten kleinen Spielzeugladen. Inhabergeführt und Sie gehen oft und gerne mit Ihren Kindern dorthin. Eines Tages hat der Laden einen finanziellen Engpass und Sie leihen ihm Geld zu einem freundlichen Zinssatz. Aus dem Engpass wird aber eine Pleite und Ihr Darlehen ist weg. Was nun?

Bisher zeigte das Finanzamt in solchen Fällen die kalte Schulter: Das sei eben ein privater Verlust und steuerlich überhaupt nicht absetzbar.

„Doch!“ sagte der Bundesfinanzhof am 24.10.2017 –  sehr zum Erstaunen vieler Fachleute.

So groß war und ist dieses Erstaunen, dass es unseres Erachtens keineswegs sicher ist, dass das Finanzamt nun klaglos die Verluste anerkennen wird.

Aber: Versuchen sollten Sie es auf jeden Fall. Dann haben Sie nicht nur Ihren Kindern und Ihrer Nachbarschaft etwas Gutes getan, sondern vielleicht noch eine Aussicht auf einen teilweisen Ausgleich.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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