IHK-Beiträge rechtswidrig?

In einem Urteil vom 25.11.2013 hat das Verwaltungsgericht Koblenz (Az: 3 K 121/12.KO) die IHK-Mitgliedsbeiträge für rechtswidrig erklärt. Grund hierfür sei vor allem, dass die IHK mittlerweile Rücklagen in Millionenhöhe (genauer gesagt in deutlich zweistelliger Millionenhöhe) gebildet hat, statt das Geld, wie eigentlich vorgesehen, zur Deckung der Kosten einzusetzen.

Im Umkehrschluss hätte die IHK also, anstelle der Erhebung von Zwangsmitgliedsbeiträgen, ihre Rücklagen dafür verwenden können und müssen.

Gegen das Urteil wurde Berufung zugelassen. Es bleibt daher abzuwarten, ob sich die Auffassung der Koblenzer Richter bestätigt.

Möchten Sie jetzt schon etwas gegen Ihre Beiträge tun?

Dann legen Sie gegen den nächsten Beitragsbescheid fristgerecht Widerspruch ein und verweisen Sie zur Begründung auf das oben stehende Urteil. Auf diese Weise halten Sie Ihren Bescheid „offen“ und können von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren.

Sollte eine Berufung gegen das Urteil Erfolg haben, also das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entscheiden, dass die Beiträge rechtmäßig sind, wird Ihr Widerspruch zurückgewiesen. Die IHK Berlin z. B. würde Ihnen in diesem Fall eine zusätzliche Gebühr von 25,00 € - 75,00 € in Rechnung stellen. Bleibt es aber dabei, dass die Beiträge rechtswidrig sind, können Sie mit großer Wahrscheinlichkeit mit einer Rückzahlung rechnen.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

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