Homeoffice

Mit dem Homeoffice ist es wie mit der Eisenbahn zur Kaiserzeit: Es gibt drei Klassen.

3. Klasse: Homeoffice pauschal

Die neu eingeführte Homeoffice-Pauschale ist einfach, bringt aber auch nicht viel: Für jeden Tag, den Sie im Homeoffice gearbeitet haben, können Sie 5 € pauschal steuerlich absetzen, maximal für 120 Tage pro Jahr. Aber für die Homeoffice-Tage können Sie natürlich keine Fahrt zur Arbeit absetzen und wenn Sie sonst keine beruflichen Kosten haben, bringt Ihnen diese Pauschale nichts, da dann die allgemeine Pauschale von 1.000 € höher ist.

2. Klasse: Lehrer-Arbeitszimmer

Dafür müssen Sie zunächst einmal in Ihrer Wohnung ein eigenes Zimmer nur für die Arbeit haben. Und Sie dürfen keinen eigenen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber haben. Typischerweise ist das z.B. beim Lehrer der Fall. Dieser kann sich zwar jederzeit ins Lehrerzimmer setzen und dort Hefte korrigieren, muss aber den benutzten Tisch anschließend wieder räumen. Deswegen kann er sein Arbeitszimmer zu Hause steuerlich absetzen, aber nur bis maximal 1.250 € pro Jahr. Dasselbe dürfte auch für Arbeitnehmer gelten, die wegen Corona verpflichtet waren, zu Hause zu arbeiten. So hat es jedenfalls die Bundesregierung empfohlen und so werden es hoffentlich auch die Finanzämter berücksichtigen.

Mehr als 1.250 € geht nur in der 1. Klasse.

1.Klasse: Mittelpunkt-Arbeitszimmer

Das betrifft den privaten Musiklehrer, der Schüler zu Hause unterrichtet oder den jungen Anwalt, der in seiner Wohnung seine Kanzlei eingerichtet hat. Beide haben den Mittelpunkt ihrer gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer. Und deswegen können sie ihre Kosten für die Wohnung anteilig absetzen – ohne Deckelung, unbegrenzt.

Und jetzt kommt das Bonbon: Bisher war es so, dass Sie, wenn Sie mehr als die Hälfte der Arbeitstage eines Kalenderjahres in Ihrem häuslichen Arbeitszimmer tätig waren, dieses Zimmer als Mittelpunkt Ihrer Arbeit galt – Sie also ein Upgrade von der 2. in die 1. Klasse erhielten. Ob das weiterhin so sein wird? Sie sollten es probieren!

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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