Heiraten zum Steuern sparen – lohnt sich das?

Die korrekte Antwort hierauf lautet: Es kommt darauf an. Steuerlich ändert sich durch die Heirat jedoch einiges:

Das Ehegattensplitting und die Lohnsteuerklassenoptimierung sind für die meisten dabei am wichtigsten – aber ist der Vorteil wirklich so groß?

Wenn bei einem Paar der eine Partner 100.0000 € im Jahr verdient und der andere nur 10.000 €, zahlen die beiden unverheiratet rund 35.000 € Einkommensteuer, verheiratet wären es nur rund 30.000 € – sie sparen also 5.000 € pro Jahr. Verdient der eine aber 50.000 € und der andere 40.000 €, so liegt die Ersparnis nur noch bei rund 200 € pro Jahr. Daran ändert auch die Lohnsteuerklassenwahl nichts, denn diese „verschiebt“ nur einen Teil des Nettolohns von einem Ehegatten auf den anderen – die Gesamtsteuerbelastung bleibt gleich.

Für „Gleich“- oder „Fast-Gleich“-Verdiener lohnt das Heiraten einkommensteuerlich also nicht wirklich. In einer Ehe, in der nur einer der Ehegatten kirchensteuerpflichtig ist, muss der andere Ehegatte zudem auch Kirchensteuer zahlen, diese heißt dann Kirchgeld.

Hinzu kommt, dass die „Kehrseite“ des Ehegattensplittings der Ehegattenunterhalt ist, ein Anspruch, der zumindest während der Ehe nicht ausgeschlossen werden kann.

Eine weitere erhebliche Änderung ist die Erhöhung der Freibeträge für Schenkungen und im Erbfall, nämlich von 20.000 € auf 500.000 €. Allerdings ist der Ehegatte auch pflichtteilsberechtigt, er/sie kann also nicht vollständig enterbt werden.

Daneben gibt es auch noch einige kleinere Vorteile wie die Verdoppelung des Sparerpauschbetrages.

Die eventuellen steuerlichen Vorteile – zum Beispiel bei einer geplanten Vermögenübertragung – sollten allerdings nicht isoliert betrachtet werden, da eine Eheschließung noch zahlreiche andere weitreichende Konsequenzen nach sich zieht.

Im Einzelfall empfehlen wir, sich vorher hierzu ausführlich beraten zu lassen und eventuell einen Ehevertrag abzuschließen – und letztlich vielleicht doch der Liebe wegen den Gang ins Standesamt anzutreten.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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