Handelsregister: Vorsicht Rechnung

Haben Sie für Ihr Unternehmen eineEintragung ins Handelsregister beantragt, sollten Sie sich die Rechnung dazu genau ansehen.

Eintragungen im Handelsregister erfolgen in Deutschland nur noch elektronisch und werden statt in der Tageszeitung nur noch im Internet unter www.handelsregister.de veröffentlicht. Doch seitdem sich die Veröffentlichungspraxis geändert hat, hat auch der Betrug mit Handelsregistereintragungen zugenommen.

In den meisten Fällen erhalten die Opfer kurz nach der Eintragung einen Brief, der aussieht wie eine normale Rechnung vom Handelsregister. In Wahrheit handelt es sich bei diesen Schreiben um Angebote, sein Unternehmen für viel Geld in eine obskure Datenbank eintragen zu lassen. Leider werden solche gefälschten Rechnungen oft einfach bezahlt – und schon ist ein Vertrag zustande gekommen, der sich im schlimmsten Fall auch noch jeweils um ein Jahr verlängert, wenn bis zu einem festgelegten Datum keine Kündigung erfolgt.

Die Betrugsbriefe sehen durch die Angabe von Aktenzeichen, Kassenzeichen, Zahlungsfristen oder durch die Verwendung des Landeswappens oft wie offizielle behördliche Schreiben aus. Verstärkt wird dieser Eindruck auch durch die Verwendung irreführender Firmennamen wie "Allgemeines Gewerberegister", "BVA Bundesverlag Anzeiger Handelsregister" oder "Deutsches Gewerberegister".

Sehen Sie sich deshalb solche Rechnungen genau an und lesen Sie auch das Kleingedruckte. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns –wir helfen Ihnen hier gerne weiter.

Ihr Team von Erbel + Bernsen


Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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