Flugverspätung – Ihr Recht auf Entschädigung

Auch in diesem Jahr werden in der Ferienzeit (und natürlich auch zu jeder anderen Zeit) zahlreiche Flüge Verspätungen haben. Beträgt die Verspätung am Zielort mehr als drei Stunden, steht Ihnen normalerweise eine Entschädigung zu, die zwischen 250,00 € und 600,00 € liegt. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke, nicht nach dem Ticketpreis.

Die Fluggesellschaften müssen nur dann keine Entschädigung zahlen, wenn „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen. Was das ist, weiß keiner genau, weshalb sich auch immer wieder die Gerichte mit Fällen von Fluggastentschädigungen beschäftigen müssen.

Ihr Flug hatte mehr als drei Stunden Verspätung – was können Sie nun tun?

1. Sie wenden sich an die Airline. Leider berufen sich manche Fluggesellschaften einfach auf „Außergewöhnliche Umstände“, dann kommen Sie hier nicht weiter.

In diesem Fall wenden Sie sich an

2. die Schlichtungsstelle (https://soep-online.de/), eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Einrichtung, die gerichtliche Streitigkeiten möglichst vermeiden soll. Hier können Sie Ihr Anliegen ebenfalls schildern, die Schlichtungsstelle wird dann versuchen, eine Einigung zu erzielen.

Oder Sie wenden sich

3. an ein Online-Fluggastportal, wie zum Beispiel „Flightright.de“. Hier brauchen Sie nur Ihre Bordkarte als Datei hochzuladen und in weniger als zehn Minuten ist für Sie alles erledigt. Dieser Weg ist sicherlich der bequemste, aber auch nicht ganz preiswert:  Um die 30 % der erhaltenen Entschädigung sind für den „Fluggasthelfer“ fällig – allerdings nur im Erfolgsfall.

Sie können natürlich auch

4. zum Anwalt gehen. Hier tragen Sie allerdings das Kostenrisiko – denn die Fluggesellschaft muss die Anwaltskosten nur bezahlen, wenn Sie gewinnen.

Wir wünschen eine verspätungsfreie und entspannte Urlaubszeit!

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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