Erst Glühbirne, jetzt Staubsauger – EU auf Öko-Sparkurs

Nach dem Aus für die Glühbirne im Herbst 2012 will die Kommission der Europäischen Union den Verkauf anderer stromfressender Haushaltsgeräte ebenfalls verbieten. Aber nicht nur die Wattleistung steht dabei im Fokus, sondern auch Geräusche und Saugleistung stehen auf dem Prüfstand.

Ab dem 1. September 2014 müssen Staubsauger mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet werden und erhöhte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Damit werden künftig Energieeffizienzklassen, Reinigungsleistung, Lautstärke und Staubemissionsklassen auf einen Blick für den Verbraucher vergleichbar.

Die Nennleistungsaufnahme von im Verkauf befindlichen Staubsaugern, darf dann nur noch maximal 1600 Watt betragen. Der geschätzte Energieverbrauch je Gerät beläuft sich dann auf nicht mehr als 62 Kilowattstunden.

Ab 2017 verschärft sich die Öko-Richtlinie erneut und reglementiert die Höchstgrenze für Staubsauger auf 900 Watt. Hinzu kommt eine Lärmgrenze von maximal 80 Dezibel. Der jährliche Stromverbrauch soll dann auf 43 Kilowattstunden sinken. Geräte der neuen Generation sollen ab 2017 auf Hartböden über 98 Prozent Saugleistung verfügen, auf weichem Untergrund über 75 Prozent. Damit aber nicht genug: Der Motor neuer Staubsauger soll mindestens 500 Arbeitsstunden halten.

Gilt die Richtlinie ausnahmslos?

Betroffen von der Regelung sind Staubsauger für den Hausgebrauch. Ausdrücklich ausgenommen werden Geräte wie Nasssauger, Saugroboter, akkubetriebene Staubsauger, Industriestaubsauger und Bohnermaschinen.

Muss nun doppelt so lange gesaugt werden?

Nach EU-Angaben wurden alle großen Staubsaugerhersteller vorab konsultiert. Die Hersteller hätten in den vergangenen Jahren bereits auf sparsamere Modelle umgestellt, so dass viele Sauger 1600 Watt bereits unterschreiten würden. Zudem sei nicht allein die Wattzahl dafür entscheidend, wie gut ein Gerät Staub sauge, sondern etwa auch die Fähigkeit zur Staubaufnahme.

Ja, wenn die EU das sagt, ist das - wie bei der Glühbirne - bestimmt richtig.

Unser Tipp: Steht die Anschaffung eines neuen Staubsaugers ohnehin in nächster Zeit an, sollten Sie dies vor dem 1. September 2014 erledigen.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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