Ermäßigte Grundsteuer bei Mietimmobilien

Liebes Finanzamt,

ich möchte weniger Steuern zahlen …

Wäre das nicht ein schöner Traum, wenn man so einen Brief schreiben könnte und dann tatsächlich Steuern zurück bekäme? Dieser Traum kann Wirklichkeit werden und zwar bei der Grundsteuer.

Wenn Sie bei vermieteten Immobilien nur halb so viel Miete erzielen, wie Sie eigentlich erzielen könnten, bekommen Sie einen Teil der gezahlten Grundsteuer zurück.

Zwei Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Sie sind am Mietausfall unschuldig: Gründe sind beispielsweise Leerstand wegen eines Brandschadens, Sturmschadens oder Sie finden trotz nachweisbarer Bemühungen und angemessener Miete keine Mieter.
  • Sie schreiben bis spätestens 31. März des Folgejahres einen formlosen Brief an das Finanzamt (oder an die zuständige Gemeinde). Vielleicht nicht ganz so formlos wie oben, aber wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie einen gesetzlichen (!) Anspruch.

Bei der Formulierung des formlosen Schreibens sind wir Ihnen gern behilflich.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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