Erbel + Bernsen Aktuell - wirtschaftliche Hilfen (4. Teil)

Zuschüsse Berlin und Bund

Ab dem 06.04.2020 wird die bisherige Programmkombination für den Landes- und Bundeszuschuss in ein einheitliches Bundesprogramm überführt (siehe IBB und BMWi). Dies bedeutet der Kommunikation nach aber auch, dass es dann nur noch das Bundesprogramm als Zuschussprogramm geben wird – mit der Folge, dass der Zuschuss nur noch für die vom Bund vorgesehenen laufenden Betriebskosten (z.B. Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten) verwendet werden darf (und z.B. nicht mehr für das Gehalt des Unternehmers und Zahlungen für die Krankenkasse wie beim ausgelaufenen Landesprogramm Berlin).

Was wird gefördert? (siehe IBB)

Die Soforthilfe kann für die Verbindlichkeiten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand in den auf die Antragstellung folgenden 3 Monaten eingesetzt werden, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, wie z.B. für

  • gewerbliche Mieten oder Pachten,
  • Leasingsaufwendungen,
  • Personalkosten für Beschäftigte, sofern diese nicht über das Kurzarbeitergeld gedeckt sind.

Geschäftsführer-Gehälter, Privatentnahmen bzw. die Kompensation von Umsatz- und Honorarausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc. fallen nicht darunter.

Wie wird gefördert? (siehe IBB)

Die Höhe der Soforthilfe beträgt

  • bis zu 9.000 Euro für Antragsteller mit bis zu 5 Beschäftigten*
  • bis zu 15.000 Euro für Antragsteller mit bis zu 10 Beschäftigten*

*Vollzeitäquivalente: Die Anzahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden anteilig berücksichtigt. Auszubildende können eingerechnet werden.

Wie verläuft die Antragstellung? (siehe IBB)

Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es an die IBB – alles digital. Halten Sie hierzu bitte folgende Informationen bereit:

  • Name, Straße, PLZ, Rechtsform der Firma
  • Ausweisdokument
  • Steueridentifikationsnummer
  • Bankverbindung der Firma

Beendetes Zuschussprogramm des Landes Berlin

Wie Sie den oben aufgeführten Ausführungen entnehmen können, ist das Zuschussprogramm des Landes Berlin beendet. Hierbei führt die IBB (siehe FAQ - Gibt es neben den Bundeszuschüssen auch noch Unterstützung vom Land Berlin?) aus:

„Das Land Berlin ist in Vorleistung getreten und hat eine kombinierte Beantragung von Landes- und Bundesmitteln ermöglicht. Auf diese Weise konnten bereits rund 1,3 Mrd. EUR an etwa 150.000 Antragsteller*innen ausgezahlt werden (Stand 02.04.2020). Der Berliner Senat hat beschlossen, die bisherige Programmkombination in ein einheitliches Bundesprogramm zu überführen. Die Bundeszuschüsse sind ab Montag (06.04.2020) wieder zu beantragen. Sie können sich bereits jetzt in die Warteschlange stellen und per E-Mail benachrichtigen lassen, sobald Sie an der Reihe sind.“

Zudem sieht auch die IBB zwischenzeitlich eine Möglichkeit für die Rückzahlung nicht berechtigter Zuschüsse (siehe FAQ - Ich habe den Zuschuss beantragt und auch bereits erhalten. Nun stelle ich fest, dass ich dazu nicht berechtigt bin. Was kann ich tun?) vor:

„Grundsätzlich muss jeder Antragstellende prüfen, ob er oder sie sich tatsächlich in einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage durch die Corona-Krise befindet. Sollten Sie nach der Antragstellung feststellen, dass Sie nicht dazu berechtigt sind oder zu viel beantragt haben, zahlen Sie bitte den Zuschuss teilweise oder vollständig wie folgt zurück:

Kontoinhaber: Investitionsbank Berlin
IBAN: DE77 1011 0400 0010 1104 00
Verwendungszweck: Rückläufer Bescheid Cxxx-xxxx v. tt.mm.2020

Bitte setzen Sie hinter das Wort "Rückläufer" den Verwendungszweck der Auszahlung mit Ihrer individuellen Bescheid-Nummer und dem Datum.“

100 % Staatshaftung für KfW-Darlehen

Bislang ist es so, dass die KfW einen Teil des Risikos der Banken für den Kredit durch eine Risikoübernahme von 80 % (große Unternehmen) bzw. 90 % (kleine und mittlere Unternehmen) zugesagt hat. In der Praxis sind solche Darlehen jedoch nur in geringem Maße von den Unternehmen in Anspruch genommen worden, da diese Darlehen von den Banken ausgegeben werden und die Banken häufig Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Perspektiven der Unternehmen haben (eigene Risikoprüfung der Banken). Häufig haben die Banken daher Kreditanfragen abgelehnt oder erhebliche private Sicherheiten der Gesellschafter gefordert, die weit über die 10 % bzw. 20 % hinausgehen, so zum Beispiel auch Grundbrucheintragen für das Eigenheim. Dies hat an allen Stellen für eine heftige Kritik an der Handhabe der Banken gesorgt und diese Kritik ist auch bei Herrn Altmaier und Herrn Scholz angekommen (siehe auch hier).

Um diesen Missstand zu beseitigen, wurde von Unternehmen, Verbänden und Institutionen gefordert, dass die Haftungsübernahme auf 100 % erweitert wird. Dies muss jedoch von der Europäischen Kommission freigegeben werden. Die FAZ hat am Samstag gemeldet, dass die Europäische Kommission den EU-Mitgliedern nun erlaubt, auch eine hundertprozentige Staatshaftung für Notkredite an kleine Unternehmen zu übernehmen. Diese Ausnahmeregelung gilt bis zu einem Darlehenswert von 800.000 Euro. Aufgrund dieser Neuigkeiten der EU soll unsere Bundesregierung ein weiteres Programm planen, bei dem es hauptsächlich um Verbesserungen der Darlehenslaufzeiten und der Haftungsfreistellungen geht. Die Höchstgrenze soll 500.000 Euro pro Unternehmen betragen und der deutsche Staat soll dafür Garantien in einem Gesamtvolumen von bis zu 300 Milliarden Euro übernehmen.

Sobald es weitere relevante Informationen zu diesem Programm und deren Umsetzung gibt, werden wir Sie in Kenntnis setzen. Es empfiehlt sich, die Pressemitteilungen des BMWi und der KfW zu beobachten.

Steuerfreiheit von Bonuszahlungen

Die Bundesregierung hat beschlossen, Sonderzahlungen in der Corona-Krise (zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn) bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei zu stellen. Dies gilt für Sonderleistungen, die zwischen dem 01.03. und dem 31.12.20 ausbezahlt werden.

Begründung: „Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kümmern sich Tag für Tag darum, die Menschen in Deutschland zu versorgen. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie machen sie das unter erschwerten Bedingungen – sei es als Pflegekraft, an der Supermarktkasse, als Arzt im Krankenhaus oder hinter dem Lenkrad eines Lkw. Zahlreiche Arbeitgeber haben deshalb angekündigt, ihren Beschäftigten einen Bonus zahlen zu wollen.“

Nach dem derzeitigen Stand gilt diese Regelung für alle Arbeitnehmer, also nicht nur in den sog. systemrelevanten Berufen. Die Regelung soll auch für den Zuschuss des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld gelten – hierzu informieren wir Sie, sobald wir Genaues wissen.

Scholz prüft neue Steuerentlastungen

Ebenfalls haben wir am Wochenende die Meldung erhalten, dass Finanzminister Scholz die Unternehmen weiterhin steuerlich entlasten möchte. Demnach arbeitet die Regierung gerade „an einem unbürokratischen Weg, dass Unternehmen in begrenztem Umfang ihre Verluste aus diesem Jahr schon mit dem Gewinn 2019 verrechnen können" – inwiefern dies dann ausgestaltet sein wird, bleibt abzuwarten.

Wir hoffen, dass die Regierung hier keinen Schnellschuss macht, sondern eine saubere und rechtsichere Lösung findet – vergleichbar mit einer §6b-Rücklage oder den Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG zum Beispiel.

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