Erbel + Bernsen Aktuell - wirtschaftliche Hilfen (1. Teil)

Die Beantragung von Kurzarbeitergeld (KUG) ist für alle Unternehmen sinnvoll, deren sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter weniger arbeiten müssen oder gar nicht mehr zur Arbeit erscheinen sollen, weil es keine Aufträge gibt, die zu bearbeiten wären. Beachten Sie bitte dabei, das die Auszahlung des KUG an Ihre Mitarbeiter vom Arbeitgeber zu erfolgen hat – behalten Sie daher die Liquidität im Auge. Wann eine Erstattung durch die Institutionen erfolgt, ist bislang nicht absehbar. Sie werden als Arbeitgeber mindestens immer für einen Monat in Vorleistung gehen müssen. Wenn die Bearbeitung in den Instituten länger dauert, können das auch 2 bis 3 Monate sein.

Die angeschobenen Soforthilfen sind nach derzeitiger Lesart mit sehr wenigen Ausnahmen alle kreditbasiert. Es sollte also ernsthaft überlegt werden, ob das der richtige Weg für Ihr Unternehmen ist. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass diese Kreditmittel in den nächsten Jahren zurückgezahlt werden müssen. In jedem Fall müssen Sie dafür sorgen, dass Ihre Unterlagen, die Sie zur Beantragung der Darlehen benötigen, vorliegen und aktuell sind. Dazu gehören neben den Vermögensauskünften auch die Jahresabschlüsse (im Moment mindestens 2018) und auch aktuelle betriebswirtschaftliche Zahlen (mindestens Dezember 2019 und aktueller Monat 2020). Selbst in diesen Zeiten ist das notwendig!

Heute hat das Kabinett die Soforthilfen für die Solo-Selbständigen bzw. kleinen Unternehmen verabschiedet. Das Programm muss noch durch den Bundestag und den Bundesrat. Das soll aber auch noch in dieser Woche passieren. Wir halten Sie dazu informiert. Es soll dabei im Wesentlichen um Zuschüsse gehen.

Die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind fertig und seit gestern auch von der EU genehmigt. Antragsformulare wird es bald geben. Die dort verfügbaren Programme sind alle über die Hausbank zu beantragen. Neben den aktuellen Zahlen Ihres Unternehmens müssen Sie eine Beschreibung einreichen, aus welchem Grund Ihr Unternehmen von der Corona-Krise betroffen ist und welche Auswirkungen diese Krise in Ihrem Unternehmen hat. Dazu müssen Sie eine Planrechnung für 2020 und mindestens noch für 2021 erstellen – so wird das zumindest von unserer Hausbank gefordert.

Alle Fördermöglichkeiten sollen subsidiär gestaltet sein. Das soll verhindern, dass sich ein und dasselbe Unternehmen an mehreren Töpfen bedient. Es ist also sinnvoll, zunächst auszuwählen, welche Form der Förderung für Sie am geeignetsten ist. Von allen Programmen ausgeschlossen sind Unternehmen, die bereits vor der Krise die Insolvenzreife hatten.

Ein grundsätzliches Vorgehen bei akuten Liquiditätsproblemen sollte wie folgt aussehen und wird auch von den Institutionen so gefordert:

  • Prüfen Sie und sprechen Sie mit Ihrer Hausbank, in welcher Form diese Ihnen helfen kann. Die Mittel der KfW sind ohnehin nur über Ihre Hausbank zu beantragen.
  • Kontaktaufnahme zur Bürgschaftsbank: Kredite oder Maßnahmen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung können dort besichert werden (d.h., dass Ihre Hausbank das Risiko nicht mehr in vollem Umfang tragen muss).
  • Kurzarbeit beantragen – das dient zur Reduzierung des Liquiditätsbedarfs.
  • Steuerliche Vorteile nutzen: Herabsetzung von Vorauszahlungen, Erstattung der geleisteten Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung, Stundung von Steuerrückständen. Wir weisen auch hier darauf hin, dass es sich dabei um Stundungen handelt. Auch wenn (derzeit) keine Zuschläge erhoben werden, so sind gestundete Steuern spätestens zum Jahresende zu zahlen, wenn nicht zwischenzeitlich eine andere Regelung (z.B. Verlängerung der Stundung) beschlossen wird.
  • Liquiditätssonderprogramm Corona der Investitionsbank Berlin (IBB): Hier können kleine und mittlere Unternehmen, die mindestens seit 3 Jahren existieren, Liquiditätshilfen beantragen, wenn der Bedarf nachgewiesen wird. Hierzu wenden Sie sich bitte an: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html

Stand: 23.03.2020

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