Erbel + Bernsen Aktuell – Jahreswechsel: Steuerliches und Tipps für das neue Jahr

Steuerersparnis zum Jahresende – Computer, Zubehör und Drucker

Wer sich jetzt noch einen beruflich genutzten Computer kauft, der kann ihn erstmals in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuerlich absetzen.

Steuererleichterung und Vereinfachung bei kleinen Photovoltaikanlagen

Wer eine Anlage mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kw auf seinem selbstgenutzten Ein- oder Zweifamilienhaus betreibt, kann auf Antrag darauf verzichten, diese in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen – wenden Sie sich im Bedarfsfall an uns.

Grundsteuerreform

Wie bereits in unserem Newsletter von Anfang November angekündigt, gibt es eine umfassende Grundsteuerreform. Eine steuerliche Neubewertung aller rund 34.000.000 Grundstücke in Deutschland wird im nächsten Jahr notwendig werden. Bei der hierfür abzugebenden Feststellungserklärung unterstützen wir Sie gerne – sprechen Sie uns einfach an.

Vier Tipps zur Steuerklasse

  • Ehepaare mit optimaler Steuerklasse sind eventuell „zu günstig“, d.h. sie müssen vielleicht mit der Steuererklärung noch Steuern nachzahlen. Dann lohnt es, nochmal über die richtige Steuerklasse nachzudenken.
  • Angestellte, die bald Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld erwarten, sollten frühzeitig in die günstigste Steuerklasse wechseln – beim Elterngeld möglichst noch vor der Zeugung.
  • Gut zu wissen bei Steuerklasse 2: Alleinerziehende bekommen für das zweite Kind nur dann einen Entlastungsbetrag, wenn sie eine Steuererklärung abgeben.
  • Behinderte bekommen seit 2021 höhere Freibetrage. Diese können sich auch schon monatlich auswirken, wenn das vorab beantragt wird.

Kinderkrankengeld – Verlängerung der Anspruchsdauer

Analog zu 2021 sieht das neue Infektionsschutzgesetz auch in 2022 vor, dass je Elternteil ein Kinderkrankengeldanspruch pro Kind für maximal 30 Arbeitstage besteht, für Alleinerziehende für maximal 60 Arbeitstage. Insgesamt ist der Anspruch bei mehreren Kindern auf 65 Arbeitstage begrenzt, für Alleinerziehende auf 130 Arbeitstage.

Kurzarbeitergeld

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde pandemiebedingt bis zum 31. März 2022 verlängert. Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beträgt dann nur noch 50 Prozent.

Corona-Hilfen – Fristverlängerungen

Die Überbrückungshilfe III Plus (für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021) kann noch bis 31.03.2022 beantragt werden. Neu ist die Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022. Hierzu werden wir Sie im neuen Jahr näher informieren.

Haftungsausschluss: Der Inhalt des Rundschreibens ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Das Rundschreiben ersetzt nicht die individuelle persönliche Beratung.

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