Erbel + Bernsen Aktuell – Jahreswechsel
Gesetzesänderungen im Privatbereich
Erfreuliche Gesetzesänderungen gibt es im Privatbereich:
- Kinder erhalten pro Monat 15,00 € mehr Kindergeld.
- Erwachsene erhalten eine Steuerermäßigung, weil der Grundfreibetrag, bis zu dem man keine Steuern zahlen muss, für alle um 336,00 € steigt.
- Menschen mit Behinderung erhalten einen doppelt so hohen Freibetrag wie bisher.
- Menschen mit einem Grad der Behinderung von unter 50 % bekamen bisher nur dann einen Freibetrag, wenn z.B. eine anerkannte Berufskrankheit vorlag. Diese Einschränkungen werden ab 2021 ersatzlos gestrichen.
- Familien, die ein Haus bauen, profitieren von einer Fristverlängerung bis 31.03.2021 beim Baukindergeld.
- Die Entfernungspauschale wird von 0,30 € auf 0,35 € ab dem 21. Entfernungskilometer angehoben.
Umsatzsteuer 5 %, 7 %, 16 %, 19 %?
Die „zur Ankurbelung der Wirtschaft“ gedachte befristete Umsatzsteuersenkung vom 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % geht dem Ende entgegen. Ab 01.01.2021 gelten wieder die höheren Umsatzsteuersätze. Ausnahme: Der Verkauf von Speisen zum Verzehr vor Ort in der Gastronomie wird noch bis 30.06.2021 mit 7 % (statt 19 %) besteuert.
Kassen mit TSE
Die Pflicht zur Umrüstung der Kassen und deren Ausstattung mit einer technischen Sicherungseinrichtung (TSE) war schon mehrfach Thema unserer Newsletter. Die Frist hierfür ist am 30.09.2020 abgelaufen. Wie einige andere Bundesländer beanstandet Berlin dies aber bis 31.03.2021 nicht – Voraussetzung ist allerdings, dass die TSE bis 30.09.2020 verbindlich bestellt wurde und man diese Bestellung auch vorlegen kann. Sollten Sie also noch nicht umgerüstet haben, empfehlen wir dringend, sich mit dem Kassenhersteller in Verbindung zu setzen.
Mindestlohn
Der Mindestlohn von derzeit 9,35 € steigt zum 01.01.2021 auf 9,50 € und zum 01.07.2021 auf 9,60 €. Ein Minijobber kann bei einem monatlichen Festgehalt von 450 € also ab 01.01.2021 max. 47,37 Stunden pro Monat arbeiten, ab 01.07.2021 max. 46,88 Stunden pro Monat.
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