Die Steuerkarte – ein Nachruf

Zuverlässig vor dem Weihnachtsfest kam sie ins Haus: Die gute alte Steuerkarte. Jedes Jahr in einer anderen Farbe als treuer Begleiter zur Arbeit, zum Arbeitsamt und bei Beamten auch zur Pension.

Das ist vorbei - jetzt funktioniert alles elektronisch.

Aus rechtlicher Sichthat sich eigentlich nichts geändert:

Ehepaare und solche, die es werden wollen, können die Steuerklasse wählen (inzwischen jedoch fast so kompliziert wie die Wahl des richtigen Brautkleids), Kinder und sonstige Belastungen können steuermindernd eingetragen werden und Eltern, die noch vor der Zeugung die Steuerklasse wechseln, bekommen dann gegebenenfalls ein höheres Elterngeld.

Wie aber erfahren Sie, was auf Ihrer Steuerkarte steht – z. B. nach einem Änderungsantrag? Im Zeitalter des elektronischen Übergangs gibt es dazu nun 4 Wege:

1. Für Glückliche

Wenn Sie Glück haben, sendet Ihnen das Finanzamt eine schriftliche Mitteilung zu, die enthält, was alles auf Ihrer Steuerkarte steht.

2. Für Hartnäckige

Über www.elster.de können Sie Ihre Lohnsteuerkarte abrufen. Allerdings ist dies so abgesichert und kompliziert, dass es einer außerordentlichen Hingabe bedarf, bis man die Berechtigung zum Lesen der eigenen Daten erhalten hat.

3. Für Pragmatiker

Sie schauen einfach auf Ihre Lohnabrechnung. Da steht auch alles drauf.

4. Für Zweifler

Oder Sie rufen beim Finanzamt an. Speziell bei Änderungsanträgen ist es sinnvoll, sich mit dem Finanzamt abzustimmen, da auch dort der Lernprozess noch voll im Gange ist.

Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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