Die 8 häufigsten steuerlichen Fehler beim Immobilienkauf

Dass man beim Immobilienkauf wirtschaftlich auf vieles achten muss (Eigenkapital, richtige Lage, Nachbarschaft, Mieter, die Eigentümergemeinschaft etc.), ist wohl bekannt. Aber wussten Sie, dass es auch steuerliche Fehler gibt?

Vermietung an nahe Angehörige

Fehler 1: Sie vermieten zu billig, dann werden die Kosten nur teilweise steuerlich anerkannt, was zu höheren Steuern führt.

Fehler 2: Sie vermieten zu teuer, dann wird zwar alles anerkannt, aber Sie zahlen drauf. Statt durch Verluste aus der Vermietung einen Steuervorteil zu haben, entsteht gerade jetzt durch die niedrigen Zinsen ein Gewinn, der Ihre Steuern erhöht.

(Also: Rechnen Sie es vorher durch und überlegen Sie, ob Sie die Wohnung nicht unentgeltlich überlassen wollen und somit keine Steuern zahlen).

Sonderabschreibung Denkmalschutz

Fehler 3: Diese wird in den Hochglanzprospekten immer mit dem Spitzensteuersatz angesetzt. Vielleicht liegen Sie aber darunter, dann stimmen die ganzen Modellrechnungen nicht.

Fehler 4: Sie können zwar – wenn es gut geht – eine besondere Abschreibung vorteilhaft absetzen, aber oft ist dieser Vorteil schon beim Kauf eingepreist, sodass Sie für das Objekt mehr zahlen und eventuell mit einem „normalen“ Objekt günstiger lägen.

Arbeitszimmer

Fehler 5: Oft sind Arbeitszimmer nur teilweise oder gar nicht absetzbar.

Fehler 6: Wenn Sie die eigengenutzte Wohnung innerhalb von 10 Jahren nach Kauf wieder verkaufen, müssen Sie die Wertsteigerung des Arbeitszimmers versteuern.

Fehler 7: Der gleiche Effekt tritt bei Selbständigen auf, wenn diese das Arbeitszimmer wieder in ein Wohnzimmer umwandeln, was dann mehrere tausend Euro Steuern kosten kann.

10 Jahre Spekulationsfrist auf vermietete Immobilien

Fehler 8: Tricksen gilt nicht. Wenn Sie nach 9 Jahren und 10 Monaten zum Notar gehen und verbindlich festlegen, dass die vermietete Wohnung erst in 3 Monaten übertragen wird, müssen Sie trotzdem den Gewinn aus dem Verkauf voll versteuern. Maßgeblich ist immer das Datum des Kaufvertrages.

Kommen Sie am besten vor dem Immobilienkauf zu uns, damit wir Sie sicher an den steuerlichen Fallen vorbeilotsen können.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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