Das Testament – gut gemeint ist nicht immer gut gemacht

Die Motivation, über das eigene Testament nachzudenken, ist sehr vielschichtig:

  • Ehegatten und Kinder sollen abgesichert werden.
  • Das eigene Leben soll dabei bis an das Lebensende wirtschaftlich nicht zu kurz kommen.
  • Der Nachlass soll gerecht in die nächste Generation gehen – und zwar aus Sicht des Erblassers als auch aus Sicht der Erben.
  • Die Erbschaftsteuer soll minimiert werden.

In unserer Beratungspraxis erleben wir immer wieder, dass viel Wert auf einen Aspekt gelegt wird. Die anderen treten dabei oft in den Hintergrund und das führt im Regelfall zu Problemen, auf die vorher niemand geachtet hatte.

Jeder der oben genannten Punkte muss berücksichtigt werden, um die „richtige“ Gestaltung des Testamentes vorzunehmen. Auch alternative Übertragungsmöglichkeiten wie die mehrfache Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen, die „Güterschaukel“ zwischen Eheleuten, welche zu einer steuerfreien Übertragung von Vermögen zwischen Ehegatten führt, bis hin zu Gründungen von Stiftungen sollten in Betracht gezogen werden.

Ein häufiger Fehler betrifft die Gestaltung des sogenannten Berliner Testaments. Dabei wird für den Fall des Todes des ersten Ehegatten eine Verfügung zu Gunsten des Ehepartners gemacht. Die Kinder oder sonstigen Erbberechtigten werden in diesem Fall nicht bedacht – zur Sicherung des Lebensstandards des überlebenden Partners. Das hat jedoch zur Folge, dass die Freibeträge des erstversterbenden Ehegatten für seine Kinder steuerlich verfallen. Wenn zum Beispiel zwei Kinder vorhanden sind, entfallen endgültig 2 x 400.000,00 € Freibetrag im Bereich der Erbschaftsteuer! Um das zu verhindern sollte das Berliner Testament modifiziert werden.

Es gibt so viel zu regeln - unsere Experten zum Thema Testament stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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