Das sind die Fristen, die Sie nicht beachten müssen …

Lehnen Sie sich entspannt zurück, Sie brauchen diesen Tipp nicht zu lesen, denn alle Fristen werden von uns für Sie erledigt. Sie möchten trotzdem weiterlesen? Über das, was Andere beachten müssen, die nicht bei Erbel + Bernsen sind? Bitte schön!

Abgabefrist

Wenn Sie selber die Steuererklärung abgeben, haben Sie bis Ende Mai Zeit, wenn es über einen Steuerberater geht, verlängert sich die Frist um komfortable 7 Monate auf Ende des Jahres. Danach kann das Finanzamt die Steuern schätzen, einen Verspätungszuschlag festsetzen und zwar auch dann, wenn es eine Steuererstattung gibt. Geben Sie noch immer keine Erklärung ab, kann das Finanzamt ein Zwangsgeld ansetzen oder möglicherweise sogar ein Strafverfahren einleiten.

Zahlungsfristen

Wenn Sie nicht pünktlich zahlen, kosten Zahlungsfristen 1 % pro Monat, zuverlässig und ganz automatisch.

Verzinsung

Große Aufregung bereitet oft die Verzinsung der Steuer. Die ersten 15 Monate sind zinsfrei, aber dann: 6 % pro Jahr! Das rechnet sich leicht (0,5 % pro Monat), ist aber teuer. Sie müssen Steuern nachzahlen und der Finanzbeamte lässt sich Zeit? Ein paar hundert oder sogar tausend Euro Zinsen sind dann schnell beisammen. Aber auch hier haben wir das probate Hilfsmittel: Zahlen Sie einfach rechtzeitig und freiwillig voraus und eine zu hohe Verzinsung ist gestoppt. 6 % gelten nicht nur für die Nachzahlung, sondern nach den gleichen Regeln auch für eine Steuererstattung: Sie bekommen also ggf. einige hundert Euro noch zusätzlich erstattet (die Sie dann allerdings als Zinseinnahmen versteuern müssen).

Verjährung

Sie haben noch ein paar alte Belege im Schrank und keine Steuererklärungen gemacht? Bis zu 4 Jahre rückwirkend können Sie noch eine Steuererklärung abgeben, in manchen Fällen sogar bis 7 Jahre rückwirkend und bekommen ggf. eine schöne Erstattung mit noch schöneren Zinsen – siehe oben. Die endgültige Verjährung tritt nach 10 Jahren ein: Dann ist auch Steuerhinterziehung nicht mehr strafbar.

Aber damit es gar nicht erst so weit kommt, haben Sie uns – und können diesen Zettel jetzt auch getrost wieder bei Seite legen.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Zurück