Das neue Baukindergeld – viele kleine Hürden

Ein großes Geschenk an die Familien verbunden mit viel Ärger. Frisch gebackene Haus- oder Wohnungsbesitzer bekommen für jedes Kind 10 Jahre lang 1.200 € jährlich ausgezahlt. Das lohnt sich und das haben schon im ersten Monat der Gültigkeit (seit Januar 19) fast 25.000 Menschen beantragt. Der Teufel steckt aber im Detail: Das Gesetz ist so formuliert, dass nicht etwa der Bürger sondern die bearbeitenden Beamten es so leicht wie nur irgend möglich haben sollen. Der antragstellende Bürger hat sich dem komplett zu unterwerfen, sonst gibt es eben keinen Zuschuss und das sieht dann im Einzelnen so aus:

Frist: Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Einzug gestellt werden. Die erforderlichen Unterlagen müssen spätestens 3 Monate nach dem Antrag komplett vorliegen. Beides sind Ausschlussfristen. (Für Käufe vor dem 1.1.2019 gelten Sonderfristen.)

Kinder: Als Kinder zählen die im Haushalt gemeldeten Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Wird ein Kind erst nach Antragstellung geboren, zählt es nicht. Umgekehrt zählt das 17-jährige Kind volle 10 Jahre.

Online: Der Antrag muss online bei der KFW (www.kfw.de/baukindergeld) gestellt werden. Andere Antragsmöglichkeiten gibt es nicht.

Einkommensnachweis: Für Baukindergeld ab 2019 muss der Einkommensteuerbescheid für 2017 und 2016 vorgelegt werden. Sie haben keinen Bescheid für 2016 und bekommen jetzt auch nicht so schnell einen vom Finanzamt? Antrag wird abgelehnt.

Andere Immobilie: Wer eine zweite Immobilie in Deutschland besitzt hat keinen Anspruch, egal wie klein diese Immobilie sein mag. (Ausnahme: Ferienwohnungen)

Grundbuchauszug und Meldebescheinigung: Müssen ebenfalls fristgerecht vorliegen, sonst gibt es keinen Zuschuss.

Rechtsanspruch: Gibt es nicht. Wenn der Geldtopf alle ist, ist es vorbei, spätestens jedoch mit Ablauf des Jahres 2020.

Diese Liste ist selbstverständlich nicht vollständig. Falls Sie anspruchsberechtigt sind, sollten Sie frühzeitig und umfassend Ihren Antrag vorbereiten, sonst geht Ihr Baukindergeld einfach an den nächsten Antragsteller.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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