Alleinerziehende stehen jetzt besser da

Zugegeben: Die Steuervergünstigungen für Alleinerziehende sind klein. Die richtig große Steuervergünstigung gibt es fürs Heiraten und auch nur, wenn ein Mann mit sehr viel Einkommen eine Frau mit sehr wenig (0der umgekehrt) heiratet. Dann gibt es um die 15.000 € Steuerersparnis pro Jahr und zwar unabhängig von möglichen Kindern.

Dagegen erscheint der Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag mit einer maximalen Steuerentlastung von bisher jährlich 500 € eher bescheiden. Aber erstens wurde die­ser gerade erhöht, zweitens erweitert und drittens wäre es doch schade, steuerliche Vorteile wegen Nichtbeachtung einfach zu verschenken, oder?

1. Um 46 % erhöht – der Entlastungsbetrag

Statt 1.308 € gibt es rückwirkend ab 1.1.2015 jetzt 1.908 €. Wenn frau/man also gut verdient, steigt das Netto dadurch um ca. 250 € im Jahr (von bisher 500 € Steuerent­lastung auf 750 €). Diesen Entlastungsbetrag bekommen Sie, wenn kein weiterer Er­wachsener im Haushalt lebt (also auch kein erwachsenes Kind, für das es kein Kinder­geld mehr gibt). Seltene Ausnahme: Wenn Erwachsene sich eine Wohnung teilen, aber keine Haushaltsgemeinschaft bilden – also Kasse, Küche, Kühlschrank sauber und nachweisbar getrennt sind – dann gibt es trotzdem die Entlastung.

2. Jetzt auch für das zweite Kind …

Ganz neu ist, dass es für jedes weitere Kind noch einmal einen Entlastungsbetrag von zusätzlich 240 € pro Jahr gibt – das macht rund 100 € netto mehr. Dazu muss man entweder die Steuererklärung für 2015 einreichen oder aber einen Ermäßigungsan­trag zur Lohnsteuer stellen, sonst ist der Freibetrag futsch.

3. … und für auswärts studierende Kinder

Kinder, die in einer fremden Stadt studieren und nur zum Wäschewaschen in die elterli­che Wohnung kommen, zählen jetzt auch. Gerade hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass es für die steuerliche Entlastung ausreicht, wenn das Kind polizei­lich beim alleinerziehenden Elternteil gemeldet ist.

Treue Leser unseres Tipps des Monats kennen schon die weiteren Vergünstigungen, die es für Kinder gibt: Neben dem gerade erhöhten Kindergeld, den Freibetrag für Studentenwohnungen, das Unterhaltspaket für wilde Ehen mit kleinen Kindern, das Hartz IV für Gutverdienende, den lebenslangen Kinderfreibetrag für mittellose Kin­der … Alles können Sie in unseren Tipps nachlesen oder noch besser: Kommen Sie mit Ihrer Steuererklärung rechtzeitig zu uns. Wir besorgen Ihnen die Familien­vergünstigun­gen komplett – so klein diese auch sein mögen.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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