Die Zehnjahresregel der Erbschaftsteuer
Die schönste Regel bei der Erbschaftsteuer ist, dass sich die steuerlichen Freibeträge alle 10 Jahre erneuern. Wenn der Sohn also vom Vater 400.000,00 € geschenkt bekommt und der Erbfall mehr als 10 Jahre später eintritt, kann der Sohn insgesamt 800.000,00 € steuerfrei bekommen. Die ersten 400.000,00 € als Schenkung und die zweiten 400.000,00 € als Erbe.
Der Haken ist: Die 10 Jahre gelten nur, wenn diese komplett erreicht werden. Stirbt der Vater beispielsweise 9 Jahre nach der Schenkung, dann gibt es keinen weiteren Freibetrag, auch nicht anteilig. In so einem Fall war die vorzeitige Schenkung steuerlich sinnlos. Dagegen hilft nur, die Schenkung so frühzeitig zu tätigen, dass die 10 Jahre mit großer Sicherheit erreicht werden.
Und noch ein Problem sollten Sie kennen, das zwar selten und zudem vermeidbar ist: Wenn unglücklicherweise der Sohn verstirbt, dann erbt der Vater, wenn es keine näheren Verwandten gibt. Dieser hat gegenüber seinem Sohn aber nur einen Freibetrag von 100.000,00 €. Wenn er also seinem Sohn 400.000,00 € steuerfrei geschenkt hat und diese nun als Erbe zurückbekommt, muss er 300.000,00 € davon versteuern. Das lässt sich jedoch vermeiden, indem man in den Schenkungsvertrag eine Rückfallklausel aufnimmt.
Sie finden das kompliziert? Lassen Sie sich vom Experten beraten – umfassend und frühzeitig.
Ihr Team von Erbel + Bernsen
Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.