Böse Überraschungen im Erbrecht – für Paare mit und ohne Trauschein

Wer darauf vertraut, dass die gesetzlichen Regelungen im Todesfall sinnvoll sind, der kann böse überrascht werden: Es kann teuer oder sogar existenzvernichtend werden. Das ist die schlechte Nachricht. Die gute Nachricht: Sie können etwas dagegen tun – aber nur vorher (also jetzt). Im Folgenden zeigen wir Ihnen zwei von vielen Beispielen.

Teuer - die Risiko-Lebensversicherung für Nichtverheiratete

Die Risiko-Lebensversicherung, mit der Sie vielleicht Ihre Lebensgefährtin abgesichert haben, unterliegt der Erbschaftssteuer. Bei z.B. 100.000,00 € Auszahlung im Todesfall werden über 25.000,00 € abgezogen. Das muss aber nicht sein. Dann nämlich, wenn die Lebensgefährtin selber den Vertrag mit der Versicherung abschließt auf den Todesfall ihres Partners. So bekommt sie im Ernstfall ihre eigene Versicherung ausgezahlt mit einer Erbschaftsteuer von Null Euro.

Existenzvernichtend – das Eigenheim

Lebt ein unverheiratetes Paar im Eigenheim des einen Partners und dieser stirbt ohne ein Testament gemacht zu haben, geht seine Immobile an die gesetzlichen Erben, bei Unverheirateten z.B. an dessen Kinder oder Eltern. Verstehen sich alle gut, kein Problem, aber auch nur dann. Andernfalls könnten die gesetzlichen Erben über das Haus frei bestimmen, so dass unter Umständen der verbliebene Partner ausziehen muss und das Haus verkauft wird. Auch diese Situation lässt sich vermeiden, z.B. indem ein Testament mit einem Wohnrecht für den Lebenspartner verfasst und bestimmt wird, dass das Haus für 30 Jahre nicht verkauft werden darf.

Bei diesen und ähnlichen Konstellationen sollten Sie unbedingt einen Experten um Rat fragen. Das kostet zwar, aber verglichen mit den sonst möglichen desaströsen Folgen ist der Aufwand gering. Und ganz besonders wichtig: Solche „Überraschungen“ gibt es auch bei Verheirateten – oft erheblich milder, aber teuer oder gar existenzvernichtend kann es auch hier sein.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

 

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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