Stau beim Grundbuch – warum Grundstückseigentümer den 1.1.2024 beachten sollten

Wer sein Grundstück nächstes Jahr verkaufen möchte, der sei vorgewarnt: Sofern man nicht alleiniger Eigentümer ist, sondern Teil einer Grundstücksgemeinschaft, kann erst dann verkauft werden, wenn diese Grundstücksgemeinschaft als „eingetragene GbR – eGbR“ im dafür neu geschaffenen Register eingetragen ist. Und das kann dauern.

Das neue Register wird es zum 1.1.2024 geben und dann ist natürlich ein großer Stau zu erwarten, bis alle GbRs entsprechend „ordnungsgemäß“ registriert sind. Ohne diesen Registereintrag ist jedoch weder ein Grundstückskauf noch Grundstücksverkauf möglich.

Wenn Sie die entsprechende Zeit und Geduld nicht haben, ist es durchaus eine Überlegung wert, das Grundstücksgeschäft noch im Jahr 2023 durchzuführen.

Es informiert Sie frühzeitig

Ihr Team von Erbel + Bernsen

 

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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