Big Brother is watching you – wie das Finanzamt Ebay-Verkäufer flächendeckend beobachtet

Stellen Sie sich vor, Sie verkaufen gebrauchte Kinderkleidung auf dem Flohmarkt und hinter Ihnen stehen zwei Zollbeamte und schreiben mit. Unmöglich? Leider nicht ganz: Seit 1.1.2023 stehen alle größeren Ebay-Verkäufer unter ständiger Kontrolle durch das Finanzamt. Und das nicht nur bei Ebay, sondern bei allen Online Marktplätzen in Deutschland – also bei Amazon, Facebook, Airbnb usw.

Nur wenn Sie im Jahr weniger als 2.000,00 € Umsatz und weniger als 30 Verkäufe getätigt haben, bleiben Sie außen vor. Alle anderen müssen von den Plattformen-Anbietern an das Finanzamt gemeldet werden. Also, wenn Sie dreißigmal ein Paar Socken einzeln verkauft haben oder eine Schlafgelegenheit für 2.000,00 € vermietet haben, sind Sie dabei und Ihre Daten landen zwingend beim Finanzamt.

Was dann?

Nun, die Schlafgelegenheit unterlag auch bisher schon der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und bei Touristen in Berlin auch der Übernachtungssteuer. Die Kinderstrümpfe werden in aller Regel weit unterhalb des Neupreises verkauft und wo kein Gewinn ist, gibt es auch keine Einkommensteuer. Aber wo genau ist die Grenze zur Gewerblichkeit? Bei 30 Socken oder 300 Socken oder 3000 Socken? Fragen, die im Grenzfall nun auch die Finanzgerichte beschäftigen.

Besonders heimtückisch ist die Umsatzsteuer: Hier gelten Sie unter Umständen auch dann schon als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, wenn Sie gar keine Gewinne machen, aber mehrfach verkaufen. Meistens rettet einen die sog. Kleinunternehmerregelung, wo Sie bei Umsätzen bis zu 22.000,00 € jährlich auf die Umsatzsteuer verzichten können. Aber es gilt zwei wichtige Punkte zu beachten:

  • Zu den 22.000,00 € gibt es Ausnahmen, die in seltenen Fällen auch schon bei kleineren Beträgen zur Umsatzsteuerpflicht führen könnten.
  • Wenn Sie aus anderen Gründen schon umsatzsteuerpflichtig sind, z.B., weil Sie selbständiger Unternehmensberater sind, dann müssen Sie bereits ab der ersten verkauften Socke 19 % Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen.

Sie möchten eine einfache Lösung? Fragen Sie uns, bevor das Finanzamt Sie fragt.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

 

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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