Steuergeschenk Arbeitszimmer – zu schön, um wahr zu sein

Das Jahr 2023 beginnt mit einer steuerlichen Überraschung: Kurz vor Weihnachten hat der Bundestag eine Neuregelegung für das Arbeitszimmer verabschiedet, die so großzügig ist, dass man es kaum glauben möchte – insbesondere in drei Fällen.

Der erste Gewinner: Lehrer
Bisher war Voraussetzung, dass ein separates Zimmer ausschließlich nur für die Arbeit genutzt wurde. Im Zweifelsfall kam sogar der Finanzbeamte persönlich vorbei, um das zu kontrollieren. Weg damit! Ab 2023 gibt es 6,00 € Steuerpauschale für jeden Tag, an dem der Lehrer zuhause arbeitet, maximal für 210 Tage im Jahr – egal, ob im eigenen Arbeitszimmer oder am Küchentisch, egal, ob der Lehrer an dem Tag noch zur Schule fährt (und die Fahrtkosten geltend machen kann) und egal, was die Wohnung kostet. Einzige Voraussetzung: In der Schule hat er keinen eigenen Arbeitsplatz. Aber auch der Lehrer, der als Direktor oder Fachbereichsleiter ein eigenes Büro in der Schule hat, kann die Pauschale absetzen, dann allerdings nur für die Tage, an denen er zuhause gearbeitet hat und nicht am gleichen Tag zur Schule gefahren ist.

Der zweite Gewinner: Selbständige mit Eigentumswohnung
Bisherige Steuerfalle war, wenn der Selbständige sein Arbeitszimmer wieder aufgab und der Immobilienpreis gestiegen ist. Diese Wertsteigerung des Arbeitszimmers musste der Selbständige nun als Einnahme versteuern – eine böse Überraschung, die leicht mehrere tausend Euro kosten konnte. Weg damit! Jetzt kann auch der Selbständige die Steuerpauschale geltend machen – ohne Steuerfalle.

Der dritte Gewinner: Vermieter
Nach bisheriger Rechtsprechung kann auch ein Vermieter sein Arbeitszimmer geltend machen, das er für die Verwaltung der Vermietung eingerichtet hat. Nach dem neuen Gesetzeswortlaut gibt es auch für ihn die neue Pauschale – aber natürlich nur für jeden hierfür gearbeiteten Tag.

Das alles gilt erst ab 2023 und es bleibt abzuwarten, ob das Finanzamt diese Regelungen zu schön findet und sich noch einengende Vorschriften ausdenkt.

Aus dem Homeoffice grüßt Sie

Ihr Team von Erbel + Bernsen

 

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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