Erbel + Bernsen Aktuell – Grundstücksschenkungen werden teurer

Nach dem derzeitigen Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 soll unter anderem das Bewertungsgesetz im Hinblick auf die Immobilienbewertung für Schenkungen und Erbschaften „angepasst“ werden.

So wird z.B. im Rahmen des sogenannten Ertragswertverfahrens die Ermittlung der abzuziehenden Bewirtschaftungskosten verändert. Zudem werden die pauschalen Liegenschaftszinssätze herabgesetzt. Das Ertragswertverfahren wird zur Grundstückswertermittlung bei Mietwohngrundstücken, Geschäftsgrundstücken und gemischt genutzten Grundstücken herangezogen.

Beim sogenannten Sachwertverfahren wird die pauschale Gesamtnutzungsdauer von den meisten Gebäuden von 70 auf 80 Jahre erhöht. Zudem werden die Sachwertfaktoren erhöht und in die Bewertung wird zukünftig ein Regionalfaktor mit einbezogen werden. Das Sachwertverfahren wird immer dann angewendet, wenn die Anwendung eines anderen Bewertungsverfahrens nicht praktikabel ist, also z.B. bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, wenn für diese keine Vergleichswerte vorhanden sind.

Die geplanten Änderungen sollen zum 01.01.2023 in Kraft treten und werden eine deutliche Erhöhung der Grundbesitzwerte bei Schenkungen und Erbschaften bewirken.

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes muss zwar noch den Bundesrat passieren, bisher wurden von dort aber zu diesem Punkt keine Einwendungen erhoben.

Sofern Sie ohnehin für die nächste Zeit eine Immobilienschenkung geplant haben, sollten Sie in Betracht ziehen, diese noch in 2022 durchzuführen.

Bitte sprechen Sie uns in diesem Fall an.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

 

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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