Erbel + Bernsen Aktuell zur Lohn- und Gehaltsabrechnung: Wichtige Änderungen ab dem 2. Halbjahr 2022

Mindestlohn und Übergangsbereich

Der Mindestlohn steigt ab 01.07.2022 auf 10,45 € und ab 01.10.2022 auf 12,00 €. Gleichzeitig steigt zum 01.10.2022 die Minijob-Grenze von 450,00 € auf 520,00 € und ist so ausgestaltet, dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird. Das bedeutet, dass sobald sich der gesetzliche Mindestlohn erhöht, sich auch die Grenze des Minijobs anpasst (Formel: Mindeststundenlohn x 10 Stunden x 13 Wochen / 3 Monate). Handlungsbedarf entsteht hierbei auch bei allen Beschäftigungen mit einem Verdienst zwischen 450,00 € und 520,00 €, da sie durch diese Änderung automatisch in die Geringfügigkeit rutschen und damit ihren Krankenversicherungsschutz verlieren.

Auch die obere Grenze des Übergangsbereichs erhöht sich von 1.300,00 € auf 1.600,00 €. Steigt die Minijob-Grenze, verändern sich auch die Grenzen des Übergangsbereiches (ab 01.10.2022 zwischen 521,00 € und 1.600,00 €).

Wichtig: Bitte prüfen Sie die Grenzen in Ihren Arbeitsverträgen bezüglich der Stundenlöhne und Arbeitszeiten und passen diese gegebenenfalls an. Senden Sie uns bitte Ihre geänderten Arbeitsverträge oder Vereinbarungen zu, damit wir diese bei der Lohnabrechnung berücksichtigen können.

 

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die endgültige Umsetzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird auf den 01.01.2023 verschoben. Zur Vorbereitung teilen Sie uns bitte jetzt schon mit, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Ihre geringfügig Beschäftigten versichert sind. Wir werden diese Angaben für den Abruf der eAU benötigen, damit wir weiterhin für Sie einen Antrag auf Erstattung der Lohnfortzahlung stellen können.

 

Energiepreispauschale

Die Umsetzung der einmaligen Energiepreispauschale von 300,00 € aus dem Kabinettsbeschluss vom 27.04.2022 ist über den Arbeitgeber für September 2022 bei den Steuerklassen 1-5 geplant. Wie das konkret erfolgen soll, ist derzeit noch nicht geklärt. Wir werden Sie hierüber rechtzeitig informieren.

 

Jobticket / Fahrtkosten ÖPNV

Die Kosten für das Jobticket bzw. die Monatsfahrkarten werden von Juni bis August 2022 auf 9,00 € pro Monat reduziert. Aus diesem Grund passen wir für diesen Zeitraum bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung die steuerfreien Arbeitgeberleistungen ebenfalls auf 9,00 € an.

 

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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