Neue Masche bei DSGVO Verstößen – Abmahnungen bzw. Schadenersatzforderungen drohen

Abmahnvereine und Rechtsanwaltskanzleien, die darauf spezialisiert sind, Unternehmer und Privatleute wegen Verstößen gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ihrer Webseiten abzumahnen, sind aktuell wieder aktiv:

Bei der Benutzung von „Google Fonts“ (Schriftarten) werden Websitebetreiber schriftlich abgemahnt bzw. mit Schadenersatzforderungen konfrontiert, falls sie Google Fonts nicht lokal eingebunden haben, sondern von Google direkt geladen werden. Dies führt zu Verstößen gegen die DSGVO, weil die Schriftart-Daten auf Servern in den USA gelagert sind und somit ein Drittland involviert ist. Bei jedem Besuch auf der betroffenen Website wird dann die IP-Adresse des Besuchers ohne Einverständnis an Google in die USA gesendet.

Sie sollten nun folgendes tun:

  • Halten Sie Rücksprache mit Ihrem Web-Designer bzw. überprüfen Sie, ob auf Ihrer Webseite Google Fonts direkt eingebunden sind und lassen Sie diese entweder lokal einbinden oder gänzlich deaktivieren.
  • Ob Sie Google-Fonts nutzen, können Sie unter folgenden Links kostenlos testen:

https://sicher3.de/google-fonts-checker/

https://google-fonts-checker.54gradsoftware.de

  • In den uns bekannten Fällen handelte es sich um eine Schadensersatzforderung in Höhe von 100 €, welche nicht von einem Anwalt oder einer Behörde kommt. Das Kalkül ist einfach: 100 Euro zu zahlen ist billiger, als die anwaltlichen Beratungskosten oder eine gerichtliche Auseinandersetzung in Kauf zu nehmen. Wir können Ihnen die Entscheidung jedoch nicht abnehmen.
  • Unter folgenden Links finden Sie Hinweise zu zunächst kostenlosen Hilfen:

https://www.wbs-law.de/it-und-internet-recht/datenschutzrecht/google-webfont-musterschreiben-61157/

https://kremer-rechtsanwaelte.de/anti-abmahner/

Bleiben Sie sicher vor diesen Geschäftemachern.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

 

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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