Die Energiepreispauschale kommt – für fast alle

Es schmerzt: Vor einem Jahr kostete Diesel noch 1,30 € pro Liter, heute kreist er um 2 €. Beim Gas ist es noch schlimmer – hier sind es ca. 15 Cent pro Kilowattstunde mehr als vor einem Jahr.

Deswegen leistet die Bundesregierung die bislang größte Einmalzahlung für fast alle: die Energiepreispauschale von 300 € brutto. Sie wird mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung ausgezahlt. Wer sich jedoch auf 300 € mehr auf dem Konto freut, wird leider enttäuscht. Für die Pauschale müssen keine Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden, dafür aber Steuern.

Die Pauschale soll insbesondere diejenigen entlasten, die hohe Fahrtkosten haben. Daher erhalten alle aktiven Erwerbstätigen diese Unterstützung. Das sind Arbeiter, Angestellte, Selbständige, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten, Werkstudenten, Studenten im bezahlten Praktikum und Minijobber. Voraussetzung: Sie müssen in Deutschland wohnen und sie müssen in diesem Jahr irgendwann einmal Gehalt oder Lohn bekommen oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt haben. Zu den gewerblichen Einkünften zählen übrigens auch Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage. Wer in Altersteilzeit ist, wer Bundesfreiwilligendienst leistet und wer Übungsleiter oder Betreuer ist und steuerfreien Arbeitslohn erhält, wird ebenfalls unterstützt. Eltern, die Eltern- oder Mutterschaftsgeld erhalten, gehen ebenfalls nicht leer aus, wenn sie einen Arbeitsvertrag haben.

Rentner erhalten leider nichts, sofern sie nicht auch noch Nebenverdienste haben.

Die Pauschale wird Arbeitnehmern in der Regel mit dem Septembergehalt in ihrem Hauptjob ausgezahlt. Auch Elterngeldbezieher erhalten das Geld über den Arbeitgeber. Wer am 1. September keinen Job hat, oder wenn der Arbeitgeber nur einmal jährlich eine Lohnsteuer-Anmeldung abgibt, bekommt das Geld mit der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr.

Selbständige gehen nicht leer aus und müssen auch nicht auf die Steuererklärung warten: Die Finanzämter haben die Steuervorauszahlungen zum 10. September um 300 € reduziert. Hierfür verschicken zumindest die Finanzämter von Berlin, Bayern und Baden-Württemberg im August neue Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheide.

Wenn Sie weitere Fragen zur Abwicklung oder zum Erhalt der Energiepreispauschale haben, können Sie sich gern an uns wenden.

Ihr Team von Erbel + Bernsen

 

Es gilt der Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

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