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Ihre Patientenverfügung in allen Details. Ihr Ansprechpartner in Berlin. |
Nahezu alle Menschen fürchten sich davor, im Alter oder bei Krankheit nicht mehr selbstbestimmt leben und sterben zu können. Am größten ist die Furcht davor, dass der eigene Wille nicht berücksichtigt wird – und dass man Ärzten oder dem Pflegepersonal hilflos ausgeliefert ist. Minimieren Sie diese Befürchtungen: durch eine Patientenverfügung.
Gewissheit für die Zukunft
In der Patientenverfügung können Sie verbindliche Anweisungen an Ärzte und Pflegepersonal für die medizinische Behandlung am Lebensende festlegen. Diese Patientenverfügung sollten Sie allerdings durch eine begleitende Vorsorgevollmacht ergänzen: Ermächtigen und verpflichten Sie eine Person Ihres Vertrauens, Ihren Willen gegenüber den behandelnden Ärzten zum Ausdruck zu bringen und ihm Geltung zu verschaffen. Schließlich können Sie noch in einer Betreuungsvollmacht gegenüber dem Vormundschaftsgericht eine Vertrauensperson für den Fall benennen, dass das Gericht wegen eigener Entscheidung- und Handlungsunfähigkeit einen Betreuer einsetzen muss. Für die Errichtung dieser Urkunden sollten Sie unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen: Rechtsanwältin Tanja Goldenbogen verhilft Ihnen dabei zu Ihrem Recht.
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