Nur ca. 5 % aller Deutschen besitzen ein aktuelles und gültiges Testament und etwa 80 % aller im Umlauf befindlichen Testamente sind unwirksam. Dabei ist ein schriftlich verfasster Letzter Wille von immenser persönlicher Bedeutung: Ein wirksames Testament kann in Deutschland nur handschriftlich oder durch notarielle Beurkundung erstellt werden – bei allen Fragen rund um Testament und Erbrecht ist Rechtsanwältin Tanja Goldenbogen gerne Ihr Ansprechpartner.
Ein Testament hat viele Facetten
Über das eigene Testament denkt wohl jeder nur ungern nach. Doch jeder sollte sich im Klaren darüber sein, dass die Regelung der eigenen Vermögensnachfolge elementar wichtig ist: Wenn Sie Ihr Testament erstellen, können Sie vor allem anordnen, wie Ihr Vermögen verteilt werden soll. So können Sie zum Beispiel Erbquoten für einzelne Personen festsetzen, einzelne Vermögensgegenstände bestimmten Personen vermachen oder auch beides kombinieren. Sie können einen Testamentsvollstrecker bestimmen und dessen Aufgaben definieren. Sie können Vor- und Nacherben einsetzen, einzelne Erben oder Vermächtnisnehmer mit Auflagen beschweren oder Bedingungen formulieren und noch vieles andere mehr. Dieser so genannten Testierfreiheit sind vor allem durch das Pflichtteilsrecht Grenzen gesetzt: Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich der Ehegatte und die Kinder des Erblassers. Sind keine Kinder vorhanden, so sind auch die Eltern des Erblassers pflichtteilsberechtigt. Dabei besteht der Pflichtteil in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Alle Eventualitäten bedenken
Neben der Vermögensverteilung gibt es im Testament auch noch andere Dinge zu regeln oder zu bedenken. So können Sie beispielsweise per Testament einen Vormund für Ihre minderjährigen Kinder benennen oder bestimmen, wer keinesfalls zum Vormund ernannt werden soll.
Möglichkeit eines Erbvertrages
Schließlich können Sie Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen auch in einem Erbvertrag treffen. Da dieser nur sehr schwer zu widerrufen ist, besteht hier eine notarielle Beurkundungspflicht. Ohne wirksames Testament – oder einen Erbvertrag – tritt nach Ihrem Tod die gesetzliche Erbfolge ein, die vor allem davon abhängt, ob Sie verheiratet sind und/oder ob Sie Kinder haben.
Zuverlässige und rechtssichere Unterstützung
Achten Sie bei der Planung Ihrer Vermögensnachfolge nicht zuletzt auch auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Als Expertin für Erbrecht und Steuerrecht erarbeitet Rechtsanwältin und Steuerberaterin Tanja Goldenbogen gemeinsam mit Ihnen rechtlich und steuerlich sinnvolle Konzepte für Ihre Vermögensnachfolgeplanung und steht Ihnen darüber hinaus selbstverständlich auch zur Seite, wenn Sie ein rechtssicheres Testament erstellen möchten.
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