Leistungen
Falls die Betriebsprüfung kommt:
Wir sind schon da.

Ob Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder Prüfung der Sozialversicherung: Sie haben nichts zu befürchten. Wir wahren Ihre Interessen, ohne dass es für Sie eines größeren Aufwandes bedarf und wir versorgen den Prüfer mit allen relevanten Informationen. Genießen Sie einfach die Entlastung – und warten Sie in Ruhe das Ergebnis ab.

Betriebsprüfung hat viele Facetten
Die Betriebsprüfung wird in der Regel vom Finanzamt angeordnet, um die steuerlichen Verhältnisse zu kontrollieren. Normalerweise werden mehrere – oft drei – Jahre überprüft. Sofern nicht Betriebe, sondern Freiberufler oder Privatpersonen einer Prüfung unterzogen werden, spricht man allgemein von einer Außenprüfung. Grundsätzlich kommen mehrere Arten von Betriebsprüfungen in Betracht:
  Bei der Betriebsprüfung bzw. Außenprüfung wird die Gewinnermittlung bezüglich Finanzbuchhaltung und Belegführung kontrolliert – um zu ermitteln, ob in den vergangenen Jahren die Steuerlast korrekt berechnet wurde.
•  Bei der Lohnsteuer-Außenprüfung stellt das Finanzamt fest, ob der Arbeitgeber den Arbeitslohn richtig versteuert und die Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt hat.
  Bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung prüft das Finanzamt die Richtigkeit der Umsatzsteuerabgaben.
  Bei der Betriebsprüfung in der Sozialversicherung wird die Überprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder die Agentur für Arbeit durchgeführt.

Beste Vorbereitung und Durchführung
Falls Sie die Ankündigung zu einer Betriebsprüfung erhalten haben, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir klären mit dem Prüfer Ort, Termin und Umfang der Prüfung, die üblicherweise in unseren Räumlichkeiten stattfindet. Dazu stellen wir alle relevanten Daten und Unterlagen zusammen, die eventuell durch weitere Unterlagen aus Ihrer Finanzbuchhaltung ergänzt werden. Wir stellen dem Prüfer einen Raum zur Verfügung, in dem er Ihre Unterlagen sichtet. Dabei auftauchende Fragen klären wir selbst oder leiten sie an Sie weiter. Nach einer abschließenden Besprechung folgt ein Prüfungsbericht mit den detaillierten Ergebnissen der Betriebsprüfung, den wir sorgfältig durchgehen, um ihn anschließend mit Ihnen zu besprechen. Daraus ergeben sich die nächsten Schritte: Das Prüfungsergebnis wird entweder akzeptiert – oder durch Einspruch abgelehnt.

Die Betreuung macht den Unterschied
Sei es die Betriebsprüfung, die Umsatzsteuer-Sonderprüfung oder die Überprüfung zur Sozialversicherung: Wir sind vorbereitet. Der zuständige Sachbearbeiter und der mit dem Unternehmen vertraute Steuerberater haben die Finanzbuchhaltung und Gewinnermittlung erstellt – und können die Fragen des Prüfers jederzeit qualifiziert beantworten. Durch unsere Fachkenntnis im Verfahrensrecht ist uns der Ablauf einer Betriebsprüfung bestens vertraut, ebenso wie die Rechte und Grenzen der Prüfer bis hin zu nicht gestatteten Fragen oder Einsichtnahmen. Auch die internen Abläufe der Behörde kennen wir: Denn einerseits haben viele unserer Mitarbeiter zuvor beim Finanzamt gearbeitet – und andererseits profitieren wir von der Expertise unserer Steuerberaterin und Rechtsanwältin Tanja Goldenbogen.

Wir vertreten Ihre Interessen
Schon während der Betriebsprüfung erörtern wir gemeinsam mit dem Prüfer seine Feststellungen – in dieser Phase lässt sich bereits vieles abwehren. Und auch nach der Betriebsprüfung bleiben wir kritisch und nehmen die Ergebnisse nicht einfach blind an, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren. Darüber hinaus sind wir ohnehin wenig prüfungsanfällig: Denn im Vorfeld leisten wir hochwertige Arbeit von der Finanzbuchhaltung über die Erstellung des Jahresabschlusses bis hin zur betrieblichen Steuererklärung und Beratung.

Keine bösen Überraschungen
Über rechtliche Grenzfälle informieren wir Sie während der laufenden Zusammenarbeit, und auf mögliche Risken machen wir Sie aufmerksam. Dies sorgt für Sicherheit und Klarheit während der gesamten Betriebsprüfung. Und falls Steuernachzahlungen festgestellt werden, dann sind Sie als unserer Kunde bereits darauf vorbereitet. So dass für Sie eine Betriebsprüfung zumeist nur aus der Ankündigung zur Betriebsprüfung besteht – um alles weitere kümmern wir uns gern.